{"id":207,"date":"2026-06-18T20:14:45","date_gmt":"2026-06-18T20:14:45","guid":{"rendered":"https:\/\/shattered.io\/de\/2026\/06\/18\/nis2-umsetzungsgesetz-deutschland-2026\/"},"modified":"2026-06-18T20:16:05","modified_gmt":"2026-06-18T20:16:05","slug":"nis2-umsetzungsgesetz-deutschland-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/shattered.io\/de\/2026\/06\/18\/nis2-umsetzungsgesetz-deutschland-2026\/","title":{"rendered":"NIS-2 Deutschland: 29.500 Firmen, \u20ac10 Mio. Strafe [2026]"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das <strong>NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG)<\/strong> ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft, und die Registrierungsfrist beim BSI lief am 6. M\u00e4rz 2026 ab. Rund <strong>29.500 Unternehmen<\/strong> in Deutschland sind nun verpflichtet, Cybersicherheitsma\u00dfnahmen nach dem sch\u00e4rfsten IT-Sicherheitsrahmen der deutschen Geschichte umzusetzen. Wer nicht handelt, riskiert Bu\u00dfgelder von bis zu <strong>10 Millionen Euro<\/strong>. Shattered.io analysiert den aktuellen Stand, die konkreten Anforderungen und die Folgen f\u00fcr die deutsche Wirtschaft.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"die-wichtigsten-fakten-auf-einen-blick\">Die wichtigsten Fakten auf einen Blick<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das NIS2UmsuCG ist nicht mehr nur Theorie. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am <strong>13. November 2025<\/strong>, der Bundesrat best\u00e4tigte es am <strong>20. November 2025<\/strong>, und mit der Verk\u00fcndung im Bundesgesetzblatt am <strong>6. Dezember 2025<\/strong> trat es ohne \u00dcbergangsfrist in Kraft. Keine Schonzeit, keine Aufw\u00e4rmphase: Unternehmen mussten ab Tag eins compliant sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Zahlen zeigen das Ausma\u00df der Transformation. Bisher unterlag das deutsche KRITIS-Regime rund <strong>4.500 Unternehmen<\/strong>. Das NIS2UmsuCG weitet diesen Kreis auf <strong>29.500 Einrichtungen<\/strong> aus, eine fast siebenfache Steigerung. Betroffen sind alle Unternehmen aus 18 Sektoren, die mindestens 50 Mitarbeiter besch\u00e4ftigen oder einen Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro erzielen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das BSI \u00f6ffnete sein Registrierungsportal, das sogenannte Meldeportal f\u00fcr KRITIS und regulierte Unternehmen (MUK), am <strong>6. Januar 2026<\/strong>. Die Frist f\u00fcr die Erstregistrierung lief bis zum <strong>6. M\u00e4rz 2026<\/strong>. Wer diese Deadline verpasst hat, riskiert sofortige Bu\u00dfgelder. Das Risiko ist nicht abstrakt: Paragraph 65 NIS2UmsuCG macht die Registrierungspflicht selbst bu\u00dfgeldbewehrt, ohne dass zuvor ein Sicherheitsvorfall eingetreten sein muss.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"zeitlinie-von-der-eu-richtlinie-zum-deutschen-gesetz\">Zeitlinie: Von der EU-Richtlinie zum deutschen Gesetz<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Geschichte des NIS2UmsuCG ist auch eine Geschichte des Scheiterns an Fristen. Die EU ver\u00f6ffentlichte die <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/?uri=CELEX%3A32022L2555\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\">NIS-2-Richtlinie (2022\/2555)<\/a> im Dezember 2022 mit klarer Vorgabe: Alle EU-Mitgliedstaaten mussten sie bis zum <strong>17. Oktober 2024<\/strong> in nationales Recht \u00fcberf\u00fchren. Deutschland verpasste dieses Datum um mehr als ein Jahr.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Grund lag in langwierigen Gesetzgebungsverfahren, die sich \u00fcber mehrere Entw\u00fcrfe und Koalitionsdebatten hinzogen. L\u00e4nder wie Frankreich, Belgien und Kroatien hatten ihre nationalen Umsetzungsgesetze deutlich fr\u00fcher verabschiedet, teils mit gro\u00dfz\u00fcgigeren \u00dcbergangsfristen f\u00fcr betroffene Unternehmen. Deutschland entschied sich dagegen f\u00fcr den harten Schnitt: keine \u00dcbergangsfrist nach der Verk\u00fcndung im Dezember 2025.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Europ\u00e4ische Kommission leitete wegen der Versp\u00e4tung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Erst die Verabschiedung des NIS2UmsuCG beendete diese offizielle Beanstandung. Der politische Druck war erheblich, was erkl\u00e4rt, warum die deutsche Umsetzung am Ende deutlich strenger und weniger kompromissbereit ausfiel als in manchen Nachbarl\u00e4ndern. F\u00fcr deutsche Unternehmen bedeutet das konkret: keine Zeit f\u00fcr langsames Herantasten an Compliance-Anforderungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer die gesetzliche Grundlage im Detail nachlesen m\u00f6chte, findet die offizielle Kommunikation zur Umsetzung auf der <a href=\"https:\/\/www.bundesregierung.de\/breg-de\/suche\/nis-2-umsetzungsgesetz-2295252\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\">Website der Bundesregierung zum NIS-2-Umsetzungsgesetz<\/a>. Die zugrunde liegende EU-Strategie erl\u00e4utert die <a href=\"https:\/\/digital-strategy.ec.europa.eu\/de\/policies\/nis2-directive\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\">EU-Kommission in ihrer digitalen Strategie zur NIS-2-Richtlinie<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"wer-ist-betroffen-die-29-500-unternehmen-im-detail\">Wer ist betroffen? Die 29.500 Unternehmen im Detail<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Kategorien: <strong>besonders wichtige Einrichtungen<\/strong> und <strong>wichtige Einrichtungen<\/strong>. Diese Einteilung entscheidet \u00fcber Bu\u00dfgeldh\u00f6he, Aufsichtsintensit\u00e4t und Nachweispflichten. F\u00fcr viele Unternehmen ist die erste Frage, ob sie \u00fcberhaupt betroffen sind, schon eine Herausforderung: Die Sektordefinitionen sind komplex, und die Schwellenwerte variieren je nach Kategorie.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"besonders-wichtige-vs-wichtige-einrichtungen\">Besonders wichtige vs. wichtige Einrichtungen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Besonders wichtige Einrichtungen<\/strong> sind gro\u00dfe Unternehmen aus kritischen Sektoren wie Energie, Wasser, digitale Infrastruktur oder dem Gesundheitswesen. F\u00fcr sie gelten proaktive Aufsichtsmechanismen: Das BSI kann Audits anordnen, auch ohne konkreten Verdacht. Die maximale Strafe betr\u00e4gt <strong>10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes<\/strong>, je nachdem, welcher Betrag h\u00f6her ist. Ein Dax-Konzern mit 10 Milliarden Euro Umsatz riskiert damit theoretisch 200 Millionen Euro Bu\u00dfgeld f\u00fcr einen einzelnen schwerwiegenden Versto\u00df.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Wichtige Einrichtungen<\/strong> umfassen mittlere Unternehmen aus erweiterten Sektoren wie dem Maschinenbau, der Lebensmittelproduktion oder der Logistik. Sie unterliegen reaktiver Aufsicht: Das BSI wird erst nach einem Vorfall oder einer Beschwerde t\u00e4tig. Das Bu\u00dfgeld ist begrenzt auf <strong>7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes<\/strong>. Auch das ist ein historischer Sprung gegen\u00fcber dem bisherigen IT-Sicherheitsgesetz, das Strafen von maximal 100.000 Euro vorsah.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beide Kategorien teilen die grundlegenden Compliance-Pflichten: Risikomanagement, Vorfallmeldung, Lieferketten\u00fcberwachung und Dokumentation. Was sich unterscheidet, ist die Aufsichtsintensit\u00e4t und die Sanktionsh\u00f6he. F\u00fcr besonders wichtige Einrichtungen kommen au\u00dferdem Nachweispflichten alle drei Jahre hinzu, die belegen, dass die Umsetzung tats\u00e4chlich erfolgt ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"die-18-betroffenen-sektoren-im-ueberblick\">Die 18 betroffenen Sektoren im \u00dcberblick<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das NIS2UmsuCG weitet den Anwendungsbereich gegen\u00fcber dem bisherigen IT-Sicherheitsgesetz erheblich aus. Folgende Tabelle zeigt alle 18 regulierten Sektoren und die jeweilige Einordnung:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><th>Sektor<\/th><th>Einordnung<\/th><th>Mindest-Schwellenwert<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Energie (Strom, Gas, Fernw\u00e4rme, \u00d6l)<\/td><td>Besonders wichtig<\/td><td>250 MA oder 50 Mio. \u20ac Umsatz<\/td><\/tr><tr><td>Trinkwasser und Abwasser<\/td><td>Besonders wichtig<\/td><td>250 MA oder 50 Mio. \u20ac Umsatz<\/td><\/tr><tr><td>Digitale Infrastruktur (DNS, TLD, Rechenzentren)<\/td><td>Besonders wichtig<\/td><td>250 MA oder 50 Mio. \u20ac Umsatz<\/td><\/tr><tr><td>Gesundheitswesen (Krankenh\u00e4user, Labore)<\/td><td>Besonders wichtig<\/td><td>250 MA oder 50 Mio. \u20ac Umsatz<\/td><\/tr><tr><td>Bankwesen und Finanzmarktinfrastruktur<\/td><td>Besonders wichtig<\/td><td>250 MA oder 50 Mio. \u20ac Umsatz<\/td><\/tr><tr><td>\u00d6ffentliche Verwaltung (Bundes- und Landesebene)<\/td><td>Besonders wichtig<\/td><td>Alle Einrichtungen<\/td><\/tr><tr><td>Transport und Verkehr (Luft, Schiene, See, Stra\u00dfe)<\/td><td>Besonders wichtig<\/td><td>250 MA oder 50 Mio. \u20ac Umsatz<\/td><\/tr><tr><td>Raumfahrt<\/td><td>Besonders wichtig<\/td><td>250 MA oder 50 Mio. \u20ac Umsatz<\/td><\/tr><tr><td>Digitale Dienste (Cloud, Suchmaschinen, Online-Marktpl\u00e4tze)<\/td><td>Wichtig<\/td><td>50 MA oder 10 Mio. \u20ac Umsatz<\/td><\/tr><tr><td>Post- und Kurierdienste<\/td><td>Wichtig<\/td><td>50 MA oder 10 Mio. \u20ac Umsatz<\/td><\/tr><tr><td>Abfallwirtschaft<\/td><td>Wichtig<\/td><td>50 MA oder 10 Mio. \u20ac Umsatz<\/td><\/tr><tr><td>Chemische Industrie<\/td><td>Wichtig<\/td><td>50 MA oder 10 Mio. \u20ac Umsatz<\/td><\/tr><tr><td>Lebensmittelproduktion und -vertrieb<\/td><td>Wichtig<\/td><td>50 MA oder 10 Mio. \u20ac Umsatz<\/td><\/tr><tr><td>Herstellung und Maschinenbau<\/td><td>Wichtig<\/td><td>50 MA oder 10 Mio. \u20ac Umsatz<\/td><\/tr><tr><td>Pharmazeutische Industrie<\/td><td>Wichtig<\/td><td>50 MA oder 10 Mio. \u20ac Umsatz<\/td><\/tr><tr><td>Forschungseinrichtungen<\/td><td>Wichtig<\/td><td>50 MA oder 10 Mio. \u20ac Umsatz<\/td><\/tr><tr><td>Kommunikationsdienstleister<\/td><td>Wichtig<\/td><td>50 MA oder 10 Mio. \u20ac Umsatz<\/td><\/tr><tr><td>Verwaltung von IKT-Diensten (B2B)<\/td><td>Wichtig<\/td><td>50 MA oder 10 Mio. \u20ac Umsatz<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Besonders bemerkenswert ist die Aufnahme des Maschinenbaus und der Lebensmittelproduktion. Beide Branchen galten bisher als weit von IT-Sicherheitsregulierung entfernt. Angesichts der Tatsache, dass moderne Produktionsanlagen hochgradig vernetzt sind und Cyberangriffe auf Produktionssysteme (OT-Angriffe) stark zugenommen haben, schlie\u00dft das Gesetz hier eine lange bestehende Regulierungsl\u00fccke.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"bussgelder-und-sanktionen-was-droht-bei-verstoss\">Bu\u00dfgelder und Sanktionen: Was droht bei Versto\u00df?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Sanktionsstruktur des NIS2UmsuCG ist sch\u00e4rfer als alles, was Deutschland bisher im IT-Sicherheitsrecht kannte. Paragraph 65 regelt die Bu\u00dfgelder im Detail. Anders als unter dem alten IT-Sicherheitsgesetz, das Strafen von maximal 100.000 Euro vorsah, liegen die neuen H\u00f6chstgrenzen in einer anderen Dimension.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Cybersecurity-Spezialistin <strong>Katja Olkhovaya<\/strong> kommentierte die neuen Haftungsregeln im Februar 2026: &#8220;NIS-2 in Deutschland wird rund 29.000 bis 30.000 Organisationen betreffen. Nicht-Compliance kann zu Bu\u00dfgeldern von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes f\u00fchren, hinzu kommen pers\u00f6nliche Haftung und Betriebsunterbrechungen.&#8221;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Rechtsberatungsunternehmen <strong>Morrison Foerster<\/strong> beschrieb das NIS2UmsuCG als Gesetz, das Cybersicherheit &#8220;zu einem Thema auf Vorstandsebene&#8221; mache. Die Kanzlei hob hervor, dass das Gesetz ohne allgemeine \u00dcbergangszeit in Kraft getreten sei und Unternehmen unmittelbar hafteten. Besonders wichtige Einrichtungen stehen zus\u00e4tzlich unter proaktiver BSI-Aufsicht, was regelm\u00e4\u00dfige Pr\u00fcfungen ohne vorherigen Verdacht erm\u00f6glicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr <strong>wichtige Einrichtungen<\/strong> gilt die reaktive Aufsicht. Das bedeutet: Das BSI greift erst nach einem Vorfall oder einer Beschwerde ein. Doch auch hier sind die Bu\u00dfgelder empfindlich. Ein mittelst\u00e4ndisches Logistikunternehmen mit 80 Millionen Euro Jahresumsatz riskiert bei einem festgestellten Versto\u00df bis zu 7 Millionen Euro Strafe, sofern keine angemessene Risikomanagementstruktur nachgewiesen werden kann.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"technische-anforderungen-was-unternehmen-konkret-umsetzen-muessen\">Technische Anforderungen: Was Unternehmen konkret umsetzen m\u00fcssen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Paragraph 30 NIS2UmsuCG definiert den Mindeststandard f\u00fcr Risikomanagementma\u00dfnahmen. Das Gesetz fordert keine spezifische Zertifizierung, sondern verlangt, dass Unternehmen &#8220;geeignete, wirksame und verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen&#8221; ergreifen, die dem Stand der Technik entsprechen. In der Praxis bedeutet das einen strukturierten Aufbau von sieben Kernbereichen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Lufthansa Industry Solutions beschrieb die Anforderungen in einer Analyse aus dem Januar 2026 so: &#8220;Die betroffenen Unternehmen m\u00fcssen sich beim BSI registrieren und dar\u00fcber hinaus technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen implementieren, Vorf\u00e4lle melden sowie Nachweise f\u00fcr Audits oder Zertifizierungen erbringen.&#8221; Die sieben Pflichtbereiche umfassen: Risikoanalyse und Informationssicherheitspolitik, Incident Response, Business Continuity Management, Lieferkettensicherheit, Beschaffungs- und Entwicklungssicherheit, Effektivit\u00e4tsmessung sowie Schulungen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"die-24-72-stunden-meldepflicht-im-detail\">Die 24-72-Stunden-Meldepflicht im Detail<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Meldepflicht bei erheblichen Sicherheitsvorf\u00e4llen folgt einem dreistufigen Zeitplan, der in der Praxis erhebliche operative Anforderungen stellt. Innerhalb von <strong>24 Stunden<\/strong> nach Entdeckung muss eine Erstmeldung an das BSI erfolgen, eine sogenannte Fr\u00fchwarnung. Diese muss den Vorfall beschreiben und eine erste Einsch\u00e4tzung zu Art und m\u00f6glicher Ursache enthalten, auch wenn die vollst\u00e4ndige Analyse noch l\u00e4uft.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Innerhalb von <strong>72 Stunden<\/strong> folgt eine detaillierte Bewertung des Vorfalls mit Einsch\u00e4tzung des Schweregrads und der Auswirkungen auf Systeme und Dienste. Innerhalb von <strong>einem Monat<\/strong> ist ein vollst\u00e4ndiger Abschlussbericht vorzulegen, der Ma\u00dfnahmen zur Eind\u00e4mmung und Pr\u00e4vention beschreibt. F\u00fcr Unternehmen ohne bestehende Security-Operations-Center-Strukturen (SOC) ist diese Meldekette in der geforderten Qualit\u00e4t kaum ohne externe Unterst\u00fctzung zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das <a href=\"https:\/\/www.bsi.bund.de\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\">BSI<\/a> als zentrale Aufsichtsbeh\u00f6rde hat betont, dass auch grenz\u00fcberschreitende Vorf\u00e4lle, die Einrichtungen in mehreren EU-Staaten betreffen, zus\u00e4tzlich \u00fcber das europaweite CyCLONe-Netzwerk koordiniert werden m\u00fcssen. F\u00fcr multinational t\u00e4tige deutsche Konzerne entsteht damit ein Meldeprozess, der mehrere EU-Beh\u00f6rden gleichzeitig involvieren kann.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"vorstandshaftung-neue-persoenliche-verantwortung-fuer-geschaeftsfuehrer\">Vorstandshaftung: Neue pers\u00f6nliche Verantwortung f\u00fcr Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine der einschneidendsten Neuerungen des NIS2UmsuCG ist die pers\u00f6nliche Haftung von Gesch\u00e4ftsleitungsorganen. In den bisherigen deutschen IT-Sicherheitsgesetzen hafteten prim\u00e4r die juristischen Personen. Das neue Gesetz \u00e4ndert das grundlegend und folgt damit einem Trend, der in der DSGVO und im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bereits begonnen hatte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Vorst\u00e4nde besonders wichtiger Einrichtungen k\u00f6nnen bei Pflichtverletzungen im Bereich Cybersicherheit pers\u00f6nlich mit bis zu 2 Millionen Euro belegt werden, wenn sie die notwendigen Ma\u00dfnahmen nicht angeordnet oder \u00fcberwacht haben. Das Gesetz verlangt ausdr\u00fccklich, dass Leitungsorgane Schulungen zu Cybersicherheitsrisiken absolvieren und aktiv am Risikomanagement mitwirken. Passive Unwissenheit ist kein Schutzschild mehr.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Beratungsunternehmen <strong>GT Law<\/strong> fasste die Konsequenz zusammen: &#8220;Die neuen Regeln betonen Vorstandshaftung und Compliance-Nachweise f\u00fcr Audits und Untersuchungen.&#8221; F\u00fcr Aufsichtsr\u00e4te bedeutet das: Sie m\u00fcssen nun aktiv \u00fcberwachen, ob die Unternehmensleitung NIS-2-Pflichten ernst nimmt. Unt\u00e4tigkeit bei bekannten Compliance-L\u00fccken kann als grob fahrl\u00e4ssig gewertet werden. Executive-Personalberatungen berichten von einer wachsenden Nachfrage nach CISOs mit expliziter NIS-2-Expertise in Bewerbungsgespr\u00e4chen seit dem ersten Quartal 2026.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"nis-2-im-dach-vergleich-deutschland-oesterreich-und-die-schweiz\">NIS-2 im DACH-Vergleich: Deutschland, \u00d6sterreich und die Schweiz<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Innerhalb der DACH-Region verlief die NIS-2-Umsetzung unterschiedlich. Deutschland hat mit 29.500 betroffenen Unternehmen die h\u00f6chste absolute Zahl regulierter Einrichtungen in der DACH-Region, bedingt durch die umfassende Sektordefinition und die niedrigen Schwellenwerte von 50 Mitarbeitern.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><th>Land<\/th><th>Gesetz \/ Regelwerk<\/th><th>In Kraft seit<\/th><th>Betroffene Unternehmen<\/th><th>Max. Bu\u00dfgeld<\/th><th>EU-Frist eingehalten?<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Deutschland<\/td><td>NIS2UmsuCG<\/td><td>6. Dez. 2025<\/td><td>ca. 29.500<\/td><td>10 Mio. \u20ac \/ 2 % Umsatz<\/td><td>Nein (14 Monate Verz\u00f6gerung)<\/td><\/tr><tr><td>\u00d6sterreich<\/td><td>NISG 2024<\/td><td>Q1 2025<\/td><td>ca. 4.000<\/td><td>10 Mio. \u20ac \/ 2 % Umsatz<\/td><td>Ja (leicht verz\u00f6gert)<\/td><\/tr><tr><td>Frankreich<\/td><td>Transpositionsdekret<\/td><td>Okt. 2024<\/td><td>ca. 15.000<\/td><td>10 Mio. \u20ac \/ 2 % Umsatz<\/td><td>Ja<\/td><\/tr><tr><td>Schweiz<\/td><td>ISG \/ revDSG (kein EU-Mitglied)<\/td><td>Seit 2023 (ISG)<\/td><td>Nicht anwendbar (EU)<\/td><td>Kein EU-Bu\u00dfgeld<\/td><td>Nicht anwendbar<\/td><\/tr><tr><td>EU-Durchschnitt<\/td><td>Nationale Gesetze (27 Staaten)<\/td><td>\u00d8 Okt. 2024<\/td><td>Varies stark<\/td><td>10 Mio. \u20ac \/ 2 % Umsatz<\/td><td>17 von 27 Staaten fristgerecht<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied unterliegt keiner NIS-2-Pflicht. Schweizer Unternehmen, die im EU-Binnenmarkt t\u00e4tig sind und dort Tochtergesellschaften oder Dienstleistungen betreiben, k\u00f6nnen jedoch \u00fcber diese EU-Einheiten in den Anwendungsbereich fallen. Das Schweizer Informationssicherheitsgesetz (ISG) und das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) schaffen einen eigenen Rahmen, der deutlich weniger weitreichend ist als das deutsche NIS2UmsuCG.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00d6sterreich hat mit dem NISG 2024 einen etwas pragmatischeren Ansatz gew\u00e4hlt und zeitlich fr\u00fcher umgesetzt, daf\u00fcr mit weniger betroffenen Einrichtungen. Die \u00f6sterreichische Regulierungsbeh\u00f6rde Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) teilt die Aufsicht mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und Terrorismusbek\u00e4mpfung (BVT). Die unterschiedliche Beh\u00f6rdenstruktur im DACH-Raum erschwert international t\u00e4tige Konzerne, die ein einheitliches Compliance-Framework f\u00fcr alle drei L\u00e4nder aufbauen wollen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"bedrohungslage-2026-warum-nis-2-jetzt-dringlicher-ist-denn-je\">Bedrohungslage 2026: Warum NIS-2 jetzt dringlicher ist denn je<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die gesetzliche Intervention kommt nicht ohne Grund. Das BSI registrierte im Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 durchschnittlich <strong>119 neue Schwachstellen pro Tag<\/strong>, ein Anstieg von 24 Prozent gegen\u00fcber dem Vorjahreszeitraum. Deutsche Unternehmen wurden 2025 im Schnitt mit <strong>1.223 Cyberangriffen pro Woche<\/strong> attackiert, 14 Prozent mehr als im Vorjahr. Diese Zahlen belegen, dass die Bedrohungslage sich schneller verschlechtert, als die meisten Unternehmen ihre Schutzma\u00dfnahmen angepasst haben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Besonders beunruhigend ist die Geschwindigkeit moderner Angriffe. Der Sophos Active Adversary Report 2026 dokumentierte, dass Angreifer nach einem erfolgreichen Erstzugang das <strong>Active Directory innerhalb von median 3,40 Stunden<\/strong> kompromittieren, was 70 Prozent schneller ist als im Jahr zuvor. Wer keine automatischen Erkennungssysteme betreibt, hat faktisch keine Chance, einen Angriff zu stoppen, bevor kritische Systeme \u00fcbernommen sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der DACH-Region berichteten <strong>60 Prozent der Unternehmen<\/strong> von einem Cybersicherheitsvorfall innerhalb der vergangenen zw\u00f6lf Monate, so eine Arctic Wolf Erhebung aus dem Fr\u00fchjahr 2026. Erschreckend: <strong>17 Prozent der befragten Unternehmen wussten nicht einmal, ob sie angegriffen worden waren<\/strong>. Diese L\u00fccke in der Erkennungsf\u00e4higkeit ist exakt das, was das NIS2UmsuCG mit der Pflicht zu automatischen Erkennungssystemen und strukturiertem Monitoring schlie\u00dfen soll.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ransomware bleibt die dominierende Bedrohung. <strong>34 Prozent der DACH-Unternehmen<\/strong> waren von Ransomware betroffen, und in <strong>86 Prozent dieser Angriffe<\/strong> erfolgte zus\u00e4tzlich eine Datenexfiltration. Das sogenannte Double-Extortion-Modell, erst stehlen, dann verschl\u00fcsseln, dann drohen, macht die R\u00fcckkehr zur blo\u00dfen Datensicherung als prim\u00e4re Schutzma\u00dfnahme obsolet. Unternehmen ohne NIS-2-konformes Risikomanagement sind f\u00fcr dieses Angriffsmuster strukturell anf\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Verbindung zwischen Angriffswellen und Regulierung zeigt sich auch beim Thema KI-generierte Angriffe. Laut aktuellen Branchenberichten sind <strong>82,6 Prozent aller Phishing-Mails<\/strong> mittlerweile KI-generiert, und Deepfake-Angriffe auf Unternehmen haben um mehr als 300 Prozent zugenommen. Der NIS-2-Anforderungsrahmen verlangt, dass Unternehmen ihre Ma\u00dfnahmen regelm\u00e4\u00dfig an neue Bedrohungslagen anpassen: ein Kernaspekt, der bei klassischen einmaligen Compliance-Projekten oft vernachl\u00e4ssigt wird.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"marktauswirkungen-der-compliance-boom-fuer-sicherheitsdienstleister\">Marktauswirkungen: Der Compliance-Boom f\u00fcr Sicherheitsdienstleister<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Ausweitung von 4.500 auf 29.500 regulierte Einrichtungen ist f\u00fcr den deutschen IT-Sicherheitsmarkt ein erheblicher Wachstumstreiber. Unternehmen, die bisher keine formale IT-Sicherheitsstrategie hatten, m\u00fcssen nun investieren. Der Bedarf reicht von Gap-Analysen und ISMS-Implementierungen \u00fcber SIEM-Systeme bis hin zu Penetrationstests, Incident-Response-Retainern und Schulungen f\u00fcr Vorst\u00e4nde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Managed Security Service Provider (MSSPs) verzeichnen seit der Verabschiedung des NIS2UmsuCG im November 2025 einen starken Anstieg der Anfragen, insbesondere von mittelst\u00e4ndischen Unternehmen aus dem Maschinenbau, der Lebensmittelbranche und der Logistik, die erstmals mit formalen IT-Sicherheitspflichten konfrontiert sind. Gr\u00f6\u00dfere Beratungsunternehmen wie PwC, Deloitte und KPMG haben dedizierte NIS-2-Practice-Groups aufgebaut.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Software-Anbieter f\u00fcr GRC-Systeme (Governance, Risk and Compliance) berichten von Nachfrage, die deutlich \u00fcber den Projektionen liegt. Die Anforderung, Risikoanalysen, umgesetzte Ma\u00dfnahmen und deren Wirksamkeit dauerhaft zu dokumentieren, erzeugt Nachfrage nach Compliance-Management-Plattformen, die bisher vor allem in der Finanzbranche und im Gesundheitswesen verbreitet waren. Sch\u00e4tzungen der Branchenverb\u00e4nde gehen davon aus, dass die rund 25.000 neu regulierten Unternehmen in den ersten drei Jahren der Umsetzung kumulierte Investitionen im zweistelligen Milliardenbereich t\u00e4tigen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Fachkr\u00e4ftemangel in der IT-Sicherheit verst\u00e4rkt diese Marktdynamik. Unternehmen, die keine eigenen Security-Teams aufbauen k\u00f6nnen, sind auf externe Dienstleister angewiesen. Das treibt die Preise f\u00fcr spezialisierte NIS-2-Berater, CISO-as-a-Service-Angebote und MSSP-Vertr\u00e4ge nach oben. Die <a href=\"https:\/\/www.allianz-fuer-cybersicherheit.de\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\">Allianz f\u00fcr Cybersicherheit<\/a>, eine BSI-Initiative zur Vernetzung von Unternehmen und Sicherheitsexperten, verzeichnet seit dem ersten Quartal 2026 signifikant steigende Mitgliederzahlen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"nis-2-und-der-eu-cyber-resilience-act-das-regulatorische-doppelpack\">NIS-2 und der EU Cyber Resilience Act: Das regulatorische Doppelpack<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">NIS-2 steht nicht allein. Die EU hat parallel den <strong>Cyber Resilience Act (CRA)<\/strong> verabschiedet, der Hersteller von vernetzten Produkten zu Cybersicherheits-by-Design verpflichtet. F\u00fcr viele Unternehmen aus dem Maschinenbau und der Elektronikindustrie bedeutet das eine doppelte regulatorische Last: NIS-2-Pflichten als Betreiber kritischer Systeme und CRA-Pflichten als Hersteller vernetzter Ger\u00e4te.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bis zum <strong>11. September 2026<\/strong> endet die Meldepflicht-Frist des CRA f\u00fcr Hersteller, die aktiv ausgenutzten Schwachstellen in ihren Produkten innerhalb von 24 Stunden melden m\u00fcssen. Unternehmen, die sowohl von NIS-2 als auch vom CRA betroffen sind, m\u00fcssen zwei parallele Compliance-Strukturen aufbauen, die zwar konzeptionell \u00e4hnlich sind, aber unterschiedliche Berichtspflichten und Aufsichtsbeh\u00f6rden haben. Mehr dazu in unserer Analyse des <a href=\"\/de\/eu-cyber-resilience-act-2026\/\">EU Cyber Resilience Act und seiner 85-Tage-Meldepflicht<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"5-prognosen-so-entwickelt-sich-nis-2-bis-ende-2027\">5 Prognosen: So entwickelt sich NIS-2 bis Ende 2027<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auf Basis der aktuellen Gesetzeslage, der BSI-Kommunikation und der Marktentwicklung zeichnen sich f\u00fcnf konkrete Entwicklungen f\u00fcr die kommenden 18 Monate ab.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Prognose 1: Erste BSI-Bu\u00dfgelder im zweiten Halbjahr 2026.<\/strong> Das BSI hat angek\u00fcndigt, die Aufsichtsfunktion aktiv wahrzunehmen. Da die Registrierungsfrist seit mehr als drei Monaten abgelaufen ist, ist mit ersten Bu\u00dfgeldbescheiden gegen besonders s\u00e4umige besonders wichtige Einrichtungen bis Dezember 2026 zu rechnen. Erfahrungen aus der DSGVO-Durchsetzung zeigen, dass Beh\u00f6rden typischerweise 12 bis 18 Monate nach Inkrafttreten mit signifikanten Sanktionen beginnen. Das Gesetz trat im Dezember 2025 in Kraft; die Uhr l\u00e4uft.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Prognose 2: MSSP-Markt w\u00e4chst auf \u00fcber 4 Milliarden Euro bis 2027.<\/strong> Mit 25.000 neu regulierten Unternehmen und einem gesch\u00e4tzten Mindestaufwand von 50.000 bis 200.000 Euro pro Unternehmen f\u00fcr Gap-Analyse, ISMS-Aufbau und laufenden Betrieb liegt das adressierbare Marktvolumen f\u00fcr Compliance-Dienstleistungen im Mehrstelligen-Milliarden-Bereich. Der Fachkr\u00e4ftemangel garantiert, dass ein Gro\u00dfteil dieser Nachfrage an externe Dienstleister flie\u00dft.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Prognose 3: Erste Verurteilung einer F\u00fchrungskraft nach Vorstandshaftungsregelung.<\/strong> Die pers\u00f6nliche Haftung von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern ist neu im deutschen IT-Sicherheitsrecht. Ein prominenter Fall, in dem ein Vorstand nach einem schwerwiegenden Angriff auf ein besonders wichtiges Unternehmen pers\u00f6nlich zur Rechenschaft gezogen wird, ist statistisch wahrscheinlich und wird in der \u00d6ffentlichkeit stark diskutiert werden. Dieser Fall d\u00fcrfte 2026 oder sp\u00e4testens 2027 eintreten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Prognose 4: \u00d6sterreich und Schweiz passen Eigenregulierung an.<\/strong> Der Druck aus Br\u00fcssel und die Umsetzungserfahrungen aus Deutschland werden dazu f\u00fchren, dass \u00d6sterreich sein NISG 2024 pr\u00e4zisiert. Die Schweiz wird, obwohl kein EU-Mitglied, NIS-2-konforme Standards in Exportvertr\u00e4ge und Partnerschaftsabkommen einbeziehen m\u00fcssen, um im EU-Binnenmarkt wettbewerbsf\u00e4hig zu bleiben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Prognose 5: KI-Angriffswellen beschleunigen NIS-2-Investitionen.<\/strong> Da KI-generierte Angriffe exponentiell zunehmen und Angreifer Active Directory-Systeme in unter vier Stunden kompromittieren k\u00f6nnen, werden weitere prominente Angriffswellen den politischen und wirtschaftlichen Druck zur schnellen NIS-2-Umsetzung erh\u00f6hen. Unternehmen, die nach einem schwerwiegenden Angriff keine NIS-2-Konformit\u00e4t nachweisen k\u00f6nnen, riskieren sowohl Bu\u00dfgelder als auch zivilrechtliche Schadensersatzklagen von betroffenen Partnern und Kunden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"haeufige-fragen-zum-nis-2-umsetzungsgesetz-faq\">H\u00e4ufige Fragen zum NIS-2-Umsetzungsgesetz (FAQ)<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Gilt das NIS2UmsuCG auch f\u00fcr Kleinstunternehmen?<\/strong><br>Nein. Das Gesetz gilt nur f\u00fcr Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern oder mindestens 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Kleinstunternehmen unter diesen Schwellen sind grunds\u00e4tzlich ausgenommen, es sei denn, sie geh\u00f6ren zu einer kritischen Infrastruktur-Kategorie, f\u00fcr die eigene Sonderregeln gelten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Was passiert, wenn mein Unternehmen die Registrierungsfrist verpasst hat?<\/strong><br>Eine Registrierung beim BSI-Portal MUK ist weiterhin m\u00f6glich und dringend empfohlen. Da die Frist am 6. M\u00e4rz 2026 abgelaufen ist, ist das Bu\u00dfgeldrisiko akut. Wer sich unverz\u00fcglich registriert und aktiv Schritte zur Compliance dokumentiert, reduziert das Risiko einer sofortigen Sanktion erheblich. Ignorieren des Themas ist die schlechteste Option.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Braucht mein Unternehmen eine ISO 27001-Zertifizierung f\u00fcr NIS-2?<\/strong><br>Das Gesetz schreibt keine spezifische Zertifizierung vor. Eine ISO 27001-Zertifizierung ist jedoch ein anerkannter Nachweis daf\u00fcr, dass ein Unternehmen dem Stand der Technik entsprechende Ma\u00dfnahmen implementiert hat. Besonders wichtige Einrichtungen, die BSI-Pr\u00fcfungen unterliegen, sind mit einer solchen Zertifizierung deutlich besser positioniert und reduzieren das Risiko von Bu\u00dfgeldern erheblich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Wie verh\u00e4lt sich NIS-2 zur DSGVO?<\/strong><br>Beide Regelwerke sind unabh\u00e4ngig und erg\u00e4nzen sich. Die DSGVO regelt den Schutz personenbezogener Daten, NIS-2 regelt die IT-Sicherheit von Systemen und Netzwerken. Ein Sicherheitsvorfall kann gleichzeitig meldepflichtig nach NIS-2 (an das BSI) und nach DSGVO (an die Datenschutzbeh\u00f6rde) sein, wenn personenbezogene Daten betroffen sind. Doppelte Meldepflichten sind keine Seltenheit.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>M\u00fcssen auch ausl\u00e4ndische Unternehmen mit Aktivit\u00e4ten in Deutschland NIS-2 einhalten?<\/strong><br>Ja, sofern sie Dienste in Deutschland erbringen und die Schwellenwerte erreichen. Die territorialen Regeln orientieren sich am Ort der Dienstleistungserbringung. Ein US-amerikanisches Cloud-Unternehmen mit einer deutschen Niederlassung und mehr als 50 Mitarbeitern in Deutschland ist in den betroffenen Sektoren genauso reguliert wie ein deutsches Unternehmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Welche Beh\u00f6rde \u00fcberwacht die NIS-2-Compliance?<\/strong><br>Das BSI ist die zentrale NIS-2-Aufsichtsbeh\u00f6rde in Deutschland. Es kann Audits anordnen, Nachweise einfordern und Bu\u00dfgelder verh\u00e4ngen. Bei Finanzunternehmen teilt das BSI die Aufsicht mit der BaFin. Telekommunikationsunternehmen werden zus\u00e4tzlich von der Bundesnetzagentur beaufsichtigt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Wann drohen die ersten echten Bu\u00dfgelder?<\/strong><br>Das BSI hat keinen offiziellen Zeitplan f\u00fcr Bu\u00dfgelder kommuniziert. Auf Basis der DSGVO-Erfahrungen rechnen Branchenexperten damit, dass erste signifikante Bu\u00dfgelder im zweiten Halbjahr 2026 verh\u00e4ngt werden, insbesondere gegen Unternehmen, die auf BSI-Anfragen nicht reagieren oder schwerwiegende Vorf\u00e4lle ohne konformes Risikomanagement erleiden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Wie hoch sind die typischen Umsetzungskosten f\u00fcr ein mittelst\u00e4ndisches Unternehmen?<\/strong><br>Die Kosten variieren stark je nach Ausgangslage. Unternehmen, die bereits nach ISO 27001 zertifiziert sind oder ein ISMS betreiben, haben einen wesentlich geringeren Gap. Neu betroffene Mittelst\u00e4ndler ohne bestehende Sicherheitsstrukturen m\u00fcssen typischerweise mit Erstinvestitionen von 80.000 bis 250.000 Euro f\u00fcr Konzeption, Tooling und externe Beratung rechnen, zuz\u00fcglich laufender Kosten f\u00fcr Monitoring und Incident Response.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"verwandte-berichte\">Verwandte Berichte<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Weiterf\u00fchrende Analysen zum regulatorischen und sicherheitspolitischen Umfeld in Deutschland und der EU:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><a href=\"\/de\/eu-cyber-resilience-act-2026\/\">EU Cyber Resilience Act: 85 Tage bis Meldepflicht, \u20ac15M Strafe [2026]<\/a><\/li><li><a href=\"\/de\/bka-cybercrime-bericht-2025\/\">BKA 2025: 333.922 Cyberf\u00e4lle, \u20ac202 Mrd. Schaden<\/a><\/li><li><a href=\"\/de\/dach-cyberangriffe-2026-deutschland\/\">DACH: Cyberangriffe um 124 % gestiegen, 82 % treffen Deutschland [2026]<\/a><\/li><li><a href=\"\/de\/enisa-ransomware-bedrohungslage-2026\/\">ENISA: Ransomware bei 81 % aller EU-Cyberangriffe [2026]<\/a><\/li><li><a href=\"\/de\/noname057-ddos-deutschland-2026\/\">NoName057(16): 14 DDoS-Wellen gegen Deutschland [2026]<\/a><\/li><li><a href=\"\/de\/security\/\">Cybersicherheit: Alle Analysen und Berichte auf shattered.io<\/a><\/li><\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft, und die Registrierungsfrist beim BSI lief am 6. M\u00e4rz 2026 ab. 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