Es ist ein Vorgang mit Signalwirkung für die gesamte Spieleindustrie: Am 12. Juni 2026 hat der Digital Services Coordinator (DSC) in der Bundesnetzagentur ein förmliches Verfahren gegen die weltweit größte PC-Spieleplattform eingeleitet. Im Zentrum steht die Frage, ob der Steam-Betreiber Valve seinen Sorgfaltspflichten nach dem europäischen Digital Services Act (DSA) nachgekommen ist. Auslöser ist das Videospiel „Plantation Simulator“, das international für Empörung gesorgt hatte. Der Fall ist die bislang prominenteste DSA-Untersuchung, die eine deutsche Behörde gegen eine Gaming-Plattform führt – und er zeigt, wie ernst es der Regulierer mit der Durchsetzung des neuen Plattformrechts meint.

Für Valve steht viel auf dem Spiel. Stellt die Behörde am Ende einen Verstoß fest, drohen Anordnungen und ein Bußgeld von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei einer Plattform mit 132 Millionen monatlich aktiven Nutzerinnen und Nutzern wäre das eine empfindliche Summe. Dieser Beitrag (Stand: 26. Juni 2026) ordnet das Verfahren ein: Was wirft die Bundesnetzagentur Steam konkret vor, wie funktioniert der DSA, warum ist ausgerechnet Deutschland zuständig – und was bedeutet der Präzedenzfall für den Markt?

Was die Bundesnetzagentur Steam konkret vorwirft

Im Kern geht es nicht um ein einzelnes Spiel, sondern um ein Verfahren. Die Bundesnetzagentur Steam prüft, ob die Plattform die zentralen Melde- und Reaktionspflichten des DSA erfüllt hat. Konkret untersucht der DSC laut Pressemitteilung der Behörde vom 12. Juni 2026, „ob und inwieweit Steam die Vorgaben des DSA zur Meldung von (möglicherweise rechtswidrigen) Inhalten korrekt umgesetzt und auf etwaige Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern über das Spiel ‚Plantation Simulator‘ angemessen reagiert hat“.

„Der Digital Services Coordinator (DSC) in der Bundesnetzagentur hat Ermittlungen gegen die Gaming-Plattform Steam eingeleitet. Anlass sind mögliche Verstöße von Steam gegen den Digital Services Act (DSA) im Zusammenhang mit dem Videospiel ‚Plantation Simulator‘.“

Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 12. Juni 2026

Damit verschiebt sich der Fokus von der Frage „Ist der Inhalt illegal?“ hin zur Frage „Hat die Plattform ihre Hausaufgaben gemacht?“. Genau das ist die Logik des DSA: Plattformen müssen funktionierende Verfahren bereithalten, Meldungen sorgfältig und zeitnah prüfen und ihre Entscheidungen begründen. Die Steam DSA-Ermittlungen drehen sich also um Prozesse, Transparenz und Reaktionsgeschwindigkeit – nicht um eine inhaltliche Zensurfrage. Ob „Plantation Simulator“ tatsächlich gegen ein Gesetz verstößt, ist für das Verfahren ausdrücklich zweitrangig.

„Plantation Simulator“: Der Auslöser des Verfahrens

Das Spiel, das den Stein ins Rollen brachte, ist hochgradig kontrovers. Laut Darstellung der Bundesnetzagentur simulierte „Plantation Simulator“ in seiner ursprünglichen Fassung den Betrieb einer historischen Plantage. „Kernbestandteil des Spiels war es, die Produktivität der Plantage durch Auspeitschen der als Arbeitskräfte eingesetzten Schwarzen Menschen zu steigern“, heißt es in der Mitteilung der Behörde. Auf die Veröffentlichung folgten zahlreiche internationale Proteste.

Der Hinweis, der die deutsche Untersuchung mit anstieß, kam aus Frankreich: „Der französische DSC (Arcom) hat in diesem Zusammenhang seine Erkenntnisse an den deutschen DSC übermittelt, die zur Einleitung dieser Untersuchungen beigetragen haben“, so die Bundesnetzagentur. Dieser grenzüberschreitende Informationsaustausch ist kein Zufall, sondern im DSA-System ausdrücklich vorgesehen – nationale Koordinatoren arbeiten europaweit zusammen. Der Fall „Plantation Simulator“ auf Steam zeigt, wie diese Kooperation in der Praxis funktioniert.

Wichtig für das Verständnis des Verfahrens: Es geht nicht um die Bewertung von Spielmechaniken als Kunst oder um die Frage, welche Inhalte auf einer Plattform erlaubt sein sollten. Es geht allein darum, ob Steam auf Meldungen und Beschwerden zu diesem konkreten, massiv kritisierten Inhalt so reagiert hat, wie es das Gesetz vorschreibt.

Warum der Fall mit dem Rückzug des Spiels nicht erledigt ist

Auf den ersten Blick könnte man meinen, die Sache habe sich erübrigt: Das Spiel ist nicht mehr im Store. Doch genau hier liegt der entscheidende juristische Punkt. Nach Angaben der Behörde hat Steam „auch nach der öffentlichen Kritik nicht erkennen lassen, ob es den Inhalt des Spiels geprüft, darüber entschieden, sowie über die Entscheidung informiert hat“. Aktiv wurde am Ende nicht die Plattform, sondern der Entwickler – er modifizierte das Spiel zunächst und ließ es schließlich entfernen.

„Damit hat sich das Verfahren jedoch nicht erledigt, da Ziel nicht die Entfernung eines bestimmten Inhalts ist, sondern die Klärung, ob Steam seinen Sorgfaltspflichten nachkommt.“

Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 12. Juni 2026

Diese Unterscheidung ist zentral für das gesamte DSA-Regime. Der Gesetzgeber will keine reaktive „Lösch-auf-Zuruf“-Kultur, sondern verlässliche, nachvollziehbare Verfahren. Eine Plattform, die Inhalte erst nach öffentlichem Druck oder gar nicht prüft und Betroffene über ihre Entscheidungen im Unklaren lässt, erfüllt diese Anforderung möglicherweise nicht – selbst dann nicht, wenn der strittige Inhalt am Ende verschwindet. Ob der Inhalt rechtswidrig ist, „spielt dabei keine Rolle“, betont die Behörde; das könnten „letztverbindlich nur Gerichte entscheiden“.

Der Digital Services Act: Melde- und Abhilfepflichten im Detail

Der Digital Services Act ist seit dem 17. Februar 2024 vollständig anwendbar und gilt für nahezu alle digitalen Vermittlungsdienste in der EU – von Marktplätzen über soziale Netzwerke bis hin zu Vertriebsplattformen wie Steam. Eine seiner wichtigsten Säulen ist das sogenannte Melde- und Abhilfeverfahren (im DSA in Artikel 16 verankert). Es verpflichtet Plattformen, ein „leicht zugängliches und benutzerfreundliches Verfahren“ bereitzustellen, über das Nutzerinnen und Nutzer mutmaßlich illegale Inhalte melden können.

Eingehende Meldungen müssen Plattformen anschließend „unverzüglich und sorgfältig“ prüfen und eine Entscheidung treffen – und sie müssen die Beteiligten über diese Entscheidung informieren. Hinzu kommen Begründungspflichten, interne Beschwerdemechanismen und Transparenzberichte. Wer eine sehr große Plattform betreibt, muss zusätzlich Risikobewertungen durchführen. Die Steam DSA-Untersuchung dreht sich genau um den ersten Teil dieser Kette: das Melde- und Reaktionsverfahren rund um „Plantation Simulator“. Einen Überblick über die Regeln bietet die offizielle DSA-Seite der EU-Kommission.

Was ein Digital Services Coordinator (DSC) leistet

Jeder EU-Mitgliedstaat benennt einen Digital Services Coordinator als zentrale Durchsetzungs- und Koordinierungsstelle. In Deutschland ist dieser DSC bei der Bundesnetzagentur angesiedelt. Er kontrolliert Vermittlungsdienste auf die Einhaltung ihrer Pflichten, ist zentrale Beschwerdestelle für Online-Nutzende, zertifiziert außergerichtliche Streitbeilegungsstellen sowie sogenannte Trusted Flagger und prüft Anträge von Forschenden auf Datenzugang. Bei der Durchsetzung arbeitet der deutsche DSC eng mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), den Landesmedienanstalten, der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI), der EU-Kommission und den Koordinatoren der anderen Mitgliedstaaten zusammen.

Warum Deutschland zuständig ist – und nicht Brüssel

Eine naheliegende Frage lautet: Warum ermittelt eine deutsche Behörde gegen ein US-Unternehmen mit weltweiter Reichweite? Die Antwort liefert das DSA-Zuständigkeitssystem. Für die größten Dienste – die von der EU-Kommission benannten „sehr großen Online-Plattformen“ (VLOPs) mit mindestens 45 Millionen monatlichen Nutzern in der EU – ist die Kommission selbst die Aufsichtsbehörde. Für alle übrigen Anbieter ist der DSC jenes Landes zuständig, in dem der Dienst seine Hauptniederlassung oder seinen gesetzlichen EU-Vertreter hat.

Steam zählt (Stand Juni 2026) nicht zu den von der Kommission benannten VLOPs. Entscheidend ist deshalb der Sitz des Rechtsvertreters: „Der Anbieter hat seinen gesetzlichen Vertreter innerhalb der EU in Deutschland benannt, weshalb der deutsche DSC für die Durchsetzung der Vorschriften des DSA zuständig ist“, erklärt die Bundesnetzagentur. Damit wird der Fall Bundesnetzagentur Steam zu einem Lehrstück dafür, wie das DSA-System auch jenseits der prominenten VLOP-Verfahren greift – auf nationaler Ebene, aber mit europaweiter Wirkung.

Steam in Zahlen: 132 Millionen Nutzer, 42 Millionen gleichzeitig

Um die Tragweite des Verfahrens einzuordnen, lohnt ein Blick auf die schiere Größe der Plattform. Steam ist nach eigener Darstellung der Bundesnetzagentur „eine der größten und bekanntesten digitalen Vertriebsplattformen für Videospiele weltweit“. Die folgenden Kennzahlen stammen aus aktuellen Auswertungen mehrerer Analysedienste sowie aus von Valve auf der GDC 2026 bestätigten Spitzenwerten. Da Valve keine offiziellen Geschäftszahlen veröffentlicht, sind die Umsatzangaben als Schätzungen zu verstehen.

KennzahlWertZeitraum / Quelle
Monatlich aktive Nutzer (MAU)rund 132 Millionen (+10 % ggü. Vorjahr)2025, Analysedienste
Täglich aktive Nutzer (DAU)rund 69 Millionen2025, Analysedienste
Verhältnis DAU zu MAU52,27 %2025, Analysedienste
Rekord gleichzeitiger Nutzer42.042.77811. Januar 2026, von Valve (GDC 2026) bestätigt
Vorheriger Rekordrund 36,7 MillionenJanuar 2025
Spiele im Katalogüber 120.0002025, Analysedienste
Neue Titel im Jahr 202516.7742025, Analysedienste
Geschätzter Bruttoumsatz (bis Nov.)rund 16,2 Mrd. US-Dollar2025, Analystenschätzung
Geschätzter Bruttoumsatz Vorjahrrund 10,8 Mrd. US-Dollar2024, Analystenschätzung
Übliche Valve-Provision30 %Standardkondition

Den Rekordwert von 42.042.778 gleichzeitig angemeldeten Nutzern erreichte die Plattform am 11. Januar 2026 – ein Wert, der sich gegenüber dem Pandemie-Hoch von rund 24 Millionen (April 2020) fast verdoppelt hat und live über die offiziellen Steam Charts nachvollziehbar ist. Diese Dimension erklärt, warum ein DSA-Verfahren gegen Steam weit über einen Einzelfall hinausweist: Es betrifft eine der reichweitenstärksten digitalen Plattformen überhaupt.

Was Steam droht: Bußgeld von bis zu 6 Prozent des Weltumsatzes

Noch ist nichts entschieden. Steam hat nun Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Doch die Bundesnetzagentur lässt keinen Zweifel an ihrem Instrumentarium: „Wenn die Bundesnetzagentur feststellt, dass die Plattform Vorschriften des DSA nicht richtig umgesetzt hat, kann sie die Plattform auffordern, diese Verstöße abzustellen sowie konkrete Maßnahmen anordnen oder ein Bußgeld festsetzen.“

Der finanzielle Rahmen ist im DSA klar abgesteckt: Bußgelder können bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen. Bei einem Konzern in der Größenordnung von Valve – dessen Steam-Geschäft Analysten für 2025 auf über 16 Milliarden US-Dollar Bruttoumsatz schätzen – läge die theoretische Obergrenze im hohen dreistelligen Millionenbereich. Wichtig ist: Sechs Prozent sind das gesetzliche Maximum, nicht der Regelfall. In der bisherigen DSA-Praxis lagen verhängte Bußgelder deutlich darunter. Dennoch verleiht allein die Drohkulisse dem Verfahren erhebliches Gewicht – und macht es zu einem ernstzunehmenden Steam DSA-Verstoß-Risiko für den Betreiber.

DSA-Durchsetzung im Vergleich: der 120-Millionen-Euro-Fall X

Wie hart die EU mittlerweile durchgreift, zeigt der erste große Sanktionsfall. Anfang Dezember 2025 verhängte die EU-Kommission die erste Geldbuße der DSA-Geschichte: 120 Millionen Euro gegen X (vormals Twitter). Begründet wurde die Strafe unter anderem mit der irreführenden Gestaltung des blauen Verifizierungshakens, mangelnder Transparenz beim Werbearchiv und der Verweigerung von Datenzugang für Forschende. Die niederländische Aufsichtsbehörde ACM bestätigte den Vorgang als ersten DSA-Bußgeldfall überhaupt.

Der Weg dorthin war lang: Bereits im Dezember 2023 hatte die Kommission die allerersten förmlichen DSA-Verfahren gegen X eröffnet. Knapp zwei Jahre vergingen bis zur Geldbuße. Diese Zeitspanne ist für die Einordnung des Steam-Falls relevant: DSA-Verfahren sind keine Schnellschüsse, sondern mehrstufige Prozesse mit Anhörung, Beweissicherung und Gelegenheit zur Stellungnahme. Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten Eckpunkte gegenüber.

AspektFall X (Twitter)Fall Steam (Valve)
Zuständige StelleEU-Kommission (VLOP-Aufsicht)Bundesnetzagentur (DSC Deutschland)
StatusGeldbuße verhängtUntersuchung eingeleitet
Verfahren eröffnetDezember 202312. Juni 2026
Sanktion / Stand120 Mio. € (Anfang Dez. 2025)offen; Stellungnahme möglich
Kern des VorwurfsTransparenz, irreführendes Design, DatenzugangMelde- und Reaktionspflichten bei Inhalten
Mögliches Maximumbis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes (DSA)
QuelleEU-Kommission, ACMBundesnetzagentur

Der Vergleich macht zweierlei deutlich. Erstens: Die DSA-Durchsetzung läuft auf zwei Ebenen – die Kommission gegen die ganz großen Plattformen, die nationalen Koordinatoren gegen alle übrigen. Zweitens: Der Steam-Fall steht noch ganz am Anfang. Bis zu einer möglichen Sanktion können – wie beim X-Verfahren – viele Monate vergehen. Weitere Informationen zur Durchsetzung bündelt die DSA-Enforcement-Seite der EU-Kommission.

Frankreichs Arcom als Stichwortgeber

Bemerkenswert ist die Rolle der französischen Medienaufsicht Arcom, die als DSC Frankreichs ihre Erkenntnisse an die deutsche Behörde weitergab. Das ist die DSA-Architektur in Aktion: Inhalte und Beschwerden machen an Landesgrenzen nicht halt, also tun es auch die Aufsichtsbehörden nicht. Für Plattformen bedeutet das eine neue Realität – ein in einem Mitgliedstaat aufgekommenes Problem kann ein Verfahren in einem anderen auslösen, je nachdem, wo der gesetzliche EU-Vertreter sitzt.

Marktwirkung: Was das Verfahren für die Games-Branche bedeutet

Die unmittelbare Marktwirkung des Verfahrens ist weniger finanzieller als regulatorischer Natur. Selbst ein Bußgeld im dreistelligen Millionenbereich würde Valves Geschäft nicht existenziell bedrohen. Die eigentliche Botschaft an die Branche lautet: Auch Plattformen, die bislang außerhalb des Scheinwerferlichts der VLOP-Aufsicht standen, müssen ihre Inhaltsprozesse DSA-fest aufstellen. Das betrifft Stores wie Steam ebenso wie kleinere Marktplätze, Mod-Plattformen und Distributionsdienste.

Für Wettbewerber im Game-Plattform-Markt – vom Epic Games Store über GOG bis zu den Stores der Konsolenhersteller – ist der Fall ein Weckruf. Wer Nutzer in der EU bedient, braucht ein nachweisbar funktionierendes Melde- und Abhilfeverfahren, dokumentierte Entscheidungen und klare Reaktionswege. Plattformen, die hier investieren, gewinnen perspektivisch Vertrauen; jene, die zögern, riskieren Verfahren. Die Bundesnetzagentur Steam-Untersuchung dürfte deshalb Compliance-Budgets in der gesamten Branche bewegen – unabhängig vom Ausgang im Einzelfall.

Hinzu kommt ein Reputationsfaktor. Steam genießt unter PC-Spielern großes Vertrauen und hält in den USA nach Brancheneinschätzungen rund drei Viertel des digitalen PC-Spielevertriebs. Ein öffentlich ausgetragenes Verfahren um den Umgang mit hochproblematischen Inhalten berührt genau dieses Vertrauensverhältnis – und damit einen Wert, der sich nicht in einer Bußgeldtabelle abbilden lässt.

Historischer Kontext: Von der E-Commerce-Richtlinie zum DSA

Um den Bruch zu verstehen, den der DSA markiert, hilft ein Blick zurück. Über zwei Jahrzehnte lang prägte die E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000 die Plattformhaftung in Europa. Ihr Grundprinzip: Plattformen hafteten für fremde Inhalte grundsätzlich erst, wenn sie Kenntnis davon erlangten und nicht reagierten („notice and takedown“). Eine proaktive, prozessuale Sorgfaltspflicht im heutigen Sinne kannte sie kaum.

Der DSA dreht diese Logik weiter. Er belässt es nicht beim Haftungsprivileg, sondern verlangt strukturierte Verfahren, Transparenz, Begründungen und – bei den größten Diensten – Risikomanagement. Seit der vollständigen Anwendbarkeit am 17. Februar 2024 ist daraus ein durchsetzbares Pflichtenheft geworden. Der Fall Steam ist insofern ein Symptom des Systemwechsels: Nicht das bloße Vorhandensein eines problematischen Inhalts steht im Zentrum, sondern die Frage, ob die Plattform den dafür vorgesehenen Prozess eingehalten hat. Diese Verschiebung reiht sich ein in eine breitere Welle europäischer Digitalregulierung, die deutsche Unternehmen auch über das Plattformrecht hinaus fordert – etwa bei der NIS2-Umsetzung in Deutschland oder dem KRITIS-Dachgesetz.

So sieht eine DSA-konforme Inhaltsmeldung aus

Was genau müssen Plattformen wie Steam ihren Nutzern anbieten? Das Melde- und Abhilfeverfahren des DSA schreibt vor, dass eine Meldung („notice“) bestimmte Angaben enthalten können muss, damit die Plattform sie sachgerecht prüfen kann. Vereinfacht dargestellt umfasst eine vollständige Meldung folgende Elemente:

DSA-Meldung (Notice & Action) – Pflichtbestandteile
---------------------------------------------------
1. Begruendung      : Warum gilt der Inhalt als rechtswidrig?
2. Fundstelle (URL) : Genauer Ort des Inhalts auf der Plattform
3. Melder-Angaben   : Name/E-Mail (außer bei bestimmten Straftaten)
4. Gutglaeubigkeit  : Erklaerung, dass die Angaben zutreffen
---------------------------------------------------
Pflicht der Plattform:
 -> Eingang bestaetigen
 -> "unverzueglich und sorgfaeltig" pruefen
 -> Entscheidung treffen UND begruenden
 -> Melder und ggf. Anbieter informieren
 -> Beschwerdeweg gegen die Entscheidung eroeffnen

Im Fall „Plantation Simulator“ prüft die Bundesnetzagentur, ob Steam genau diese Kette eingehalten hat – insbesondere die Schritte „prüfen“, „entscheiden“ und „informieren“. Eine bloß faktische Entfernung durch den Entwickler ersetzt diese prozessuale Pflicht der Plattform nicht.

Fünf Prognosen: Wie es im Fall Steam weitergeht

Auf Basis des bisherigen DSA-Vollzugs und der Aktenlage lassen sich fünf Entwicklungen mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit skizzieren. Es handelt sich um eine analytische Einordnung, nicht um gesicherte Tatsachen.

  1. Langes Verfahren statt schneller Strafe. Wie beim X-Fall (rund zwei Jahre von der Eröffnung bis zur Geldbuße) dürfte auch hier mit einer Dauer von vielen Monaten zu rechnen sein. Eine Entscheidung noch im Jahr 2026 wäre überraschend schnell.
  2. Steam rüstet seine Meldeprozesse nach. Unabhängig vom Ausgang ist zu erwarten, dass Valve sein Notice-and-Action-Verfahren für EU-Nutzer sichtbar verbessert – schon um künftige Verfahren zu vermeiden.
  3. Signalwirkung auf andere Stores. Konkurrenzplattformen werden ihre eigenen DSA-Prozesse präventiv überprüfen. Der Fall wird in Compliance-Abteilungen der Branche zum Referenzbeispiel.
  4. Kein „6-Prozent-Hammer“. Sollte es zu einer Sanktion kommen, ist eine Strafe weit unterhalb des gesetzlichen Maximums wahrscheinlicher als eine Höchstbuße – das Maximum bleibt vor allem Drohkulisse.
  5. Mehr nationale DSC-Verfahren. Der Fall dürfte Vorbild für weitere Untersuchungen nationaler Koordinatoren gegen nicht als VLOP eingestufte Dienste sein – die zweite Durchsetzungsebene des DSA gewinnt an Bedeutung.

Einordnung: Stärken und Grenzen der DSA-Durchsetzung

Der Fall führt die Stärke des DSA vor Augen: Eine nationale Behörde kann ein global agierendes Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, gestützt auf grenzüberschreitende Kooperation und ein klares Pflichtenheft. Gleichzeitig zeigt er die Grenzen. Verfahren sind langwierig, der Nachweis von Prozessversäumnissen ist aufwendig, und die Frage der inhaltlichen Rechtmäßigkeit bleibt bewusst ausgeklammert – sie ist Sache der Gerichte. Der DSA reguliert das „Wie“ der Plattformprozesse, nicht das „Ob“ einzelner Inhalte.

Für die deutsche und europäische Öffentlichkeit ist der Fall dennoch ein wichtiger Test. Er beantwortet die Frage, ob das neue Plattformrecht auch jenseits der Schlagzeilen-VLOPs Wirkung entfaltet. Die Antwort der Bundesnetzagentur ist bislang eindeutig: Ja, und zwar auf nationaler Ebene. Damit reiht sich das Verfahren in eine zunehmend selbstbewusste deutsche Digital- und Sicherheitsaufsicht ein, wie sie sich auch in Lageberichten und Großverfahren der jüngeren Zeit zeigt – etwa im BKA-Cybercrime-Lagebericht 2025 oder bei Operation Endgame.

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Häufige Fragen zum DSA-Verfahren gegen Steam

Warum ermittelt die Bundesnetzagentur gegen Steam?

Weil der Digital Services Coordinator der Bundesnetzagentur prüft, ob Steam die DSA-Pflichten zur Meldung möglicher rechtswidriger Inhalte korrekt umgesetzt und auf Beschwerden zum Spiel „Plantation Simulator“ angemessen reagiert hat. Die Untersuchung wurde am 12. Juni 2026 eingeleitet.

Geht es darum, dass „Plantation Simulator“ verboten wird?

Nein. Ob der Inhalt rechtswidrig ist, können laut Bundesnetzagentur nur Gerichte verbindlich entscheiden. Das Verfahren betrifft allein die Frage, ob Steam seinen prozessualen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist. Das Spiel wurde zudem bereits vom Entwickler – nicht von Steam – entfernt.

Welche Strafe droht Steam maximal?

Stellt die Behörde einen Verstoß fest, kann sie Maßnahmen anordnen oder ein Bußgeld festsetzen. Der DSA sieht als gesetzliche Obergrenze bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. In der Praxis lagen bisherige DSA-Bußgelder deutlich unter diesem Maximum.

Warum ist eine deutsche Behörde für eine US-Plattform zuständig?

Steam ist nicht als „sehr große Online-Plattform“ (VLOP) eingestuft, für die die EU-Kommission zuständig wäre. Da Valve seinen gesetzlichen EU-Vertreter in Deutschland benannt hat, liegt die Aufsicht beim deutschen Digital Services Coordinator – also bei der Bundesnetzagentur.

Welche Rolle spielt die französische Behörde Arcom?

Der französische DSC Arcom übermittelte seine Erkenntnisse an den deutschen DSC und trug damit zur Einleitung der Untersuchung bei. Der Fall ist ein Beispiel für die im DSA vorgesehene grenzüberschreitende Zusammenarbeit der nationalen Koordinatoren.

Wie lange dauert ein solches DSA-Verfahren?

Das lässt sich nicht exakt vorhersagen. Zur Orientierung: Beim ersten großen DSA-Fall – dem Verfahren der EU-Kommission gegen X – vergingen vom Beginn der förmlichen Verfahren (Dezember 2023) bis zur Geldbuße von 120 Millionen Euro (Anfang Dezember 2025) rund zwei Jahre.

Was bedeutet der Fall für andere Spieleplattformen?

Er gilt als Präzedenzfall. Auch Plattformen außerhalb der VLOP-Kategorie müssen nachweisbar funktionierende Melde- und Abhilfeverfahren betreiben. Wettbewerber dürften ihre eigenen DSA-Prozesse überprüfen, um vergleichbaren Verfahren vorzubeugen.

Stand: 26. Juni 2026. Dieser Beitrag beruht auf der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 12. Juni 2026 sowie auf öffentlich verfügbaren Angaben der EU-Kommission und etablierter Branchenstatistiken. Umsatzangaben zu Steam sind Analystenschätzungen, da Valve keine offiziellen Geschäftszahlen veröffentlicht.