Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat gegen Vodafone Deutschland ein Bußgeld von 45 Millionen Euro verhängt. Es ist eines der höchsten DSGVO-Bußgelder, das eine deutsche Aufsichtsbehörde in diesem Jahr ausgesprochen hat. Grund sind zwei getrennte Verstöße: eine Sicherheitslücke, über die unbefugte Dritte an eSIM-Profile von Kunden gelangen konnten, und eine mangelhafte Kontrolle externer Vertriebspartner. Vodafone hat beide Bescheide akzeptiert und die Summe bereits an den Bundeshaushalt überwiesen.

Der Fall reiht sich in eine Serie von Datenschutzentscheidungen ein, die die deutsche Privacy-Szene im Oktober 2026 beschäftigen. Fast zeitgleich hat das Landgericht Berlin I ein anderes, lange diskutiertes DSGVO-Bußgeld gekürzt: Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen muss statt der ursprünglich rund 14,5 Millionen Euro nur noch 900.000 Euro zahlen. Zwei Entscheidungen, zwei gegensätzliche Richtungen, derselbe Rechtsrahmen. Dieser Artikel ordnet beide Fälle ein, erklärt die rechtliche Logik dahinter und zeigt, was Unternehmen in Deutschland jetzt beachten müssen. Einen Überblick über weitere aktuelle Entwicklungen rund um Datenschutz in Deutschland bietet das Privatsphäre-Ressort von shattered.io.

Was die BfDI Vodafone konkret vorwirft

Im Zentrum der Entscheidung steht ein Zusammenspiel, das auf den ersten Blick harmlos wirkt: das Kundenportal MeinVodafone und die telefonische Hotline. Einzeln betrachtet galten beide Kanäle offenbar als ausreichend abgesichert. Kombiniert öffneten sie jedoch eine Lücke. Unbefugte Dritte konnten darüber an eSIM-Profile von Kunden gelangen, also an die digitalen Identitätsdaten, die eine Mobilfunknummer mit einem Gerät verknüpfen. Wer ein eSIM-Profil übernimmt, kann im schlimmsten Fall Anrufe, SMS und Zwei-Faktor-Codes des Opfers abfangen. Genau das macht den Vorfall für die BfDI so schwerwiegend: Es geht nicht um einen einzelnen Programmierfehler, sondern um eine strukturelle Schwäche in der Authentifizierung über mehrere Kanäle hinweg.

Die Behörde bewertete diesen Umstand als Verstoß gegen die Pflicht zur angemessenen Sicherheit der Verarbeitung nach Artikel 32 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung. Parallel dazu stellte die BfDI fest, dass Vodafone die Datenverarbeitung durch externe Partnervertriebsagenturen nicht ausreichend kontrolliert hatte. Diese Agenturen verkaufen Vodafone-Verträge im Namen des Konzerns und verarbeiten dabei Kundendaten, ohne vollständig in die internen Kontrollmechanismen eingebunden gewesen zu sein. Für die DSGVO-Bußgeld-Praxis in Deutschland ist das ein wichtiges Signal: Auftraggeber bleiben für ihre Vertriebspartner verantwortlich, auch wenn die Datenverarbeitung formal ausgelagert ist.

Die zwei Bußgelder im Detail: 30 plus 15 Millionen Euro

30 Millionen Euro wegen unsicherer Verarbeitung

Der größere Teil des Bußgelds, 30 Millionen Euro, stützt sich auf Artikel 32 Absatz 1 DSGVO. Diese Vorschrift verlangt von Unternehmen technische und organisatorische Maßnahmen, die ein Schutzniveau sicherstellen, das dem jeweiligen Risiko angemessen ist. Die BfDI kam zu dem Schluss, dass die Kombination aus Online-Portal und Telefon-Hotline bei Vodafone genau dieses Risiko nicht ausreichend abdeckte. Dass Behörden einen einzelnen Sicherheitsmangel mit einem Bußgeld in dieser Höhe ahnden, war bislang selten. Es zeigt, wie ernst die BfDI eSIM-bezogene Identitätsrisiken inzwischen einstuft.

15 Millionen Euro wegen mangelnder Auftragskontrolle

Der zweite Posten in Höhe von 15 Millionen Euro basiert auf Artikel 28 Absatz 1 DSGVO. Diese Norm regelt die Pflichten eines Verantwortlichen gegenüber Auftragsverarbeitern und Vertriebspartnern. Die BfDI stellte fest, dass Vodafone die Datenverarbeitung durch externe Partneragenturen nicht engmaschig genug überwacht hatte. In der Summe ergibt sich daraus das Gesamtbußgeld von 45 Millionen Euro, das Vodafone vollständig akzeptiert und ohne Widerspruch an den Bundeshaushalt gezahlt hat.

Der rechtliche Rahmen: Warum 45 Millionen Euro über dem üblichen Höchstsatz liegen

Wer die DSGVO kennt, stutzt bei der Zahl 45 Millionen Euro zunächst. Der gesetzliche Rahmen für schwere Verstöße liegt bei 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Konzernjahresumsatzes, je nachdem, welcher Wert höher ausfällt. Diese Grenze gilt jedoch pro Einzelverstoß, nicht pro Unternehmen und nicht pro Bußgeldbescheid. Die BfDI behandelte den Fall Vodafone als zwei getrennt sanktionierte Pflichtverletzungen: die unsichere Verarbeitung nach Artikel 32 und die mangelnde Auftragskontrolle nach Artikel 28. Dadurch addieren sich die Einzelbußgelder zu einer Gesamtsumme, die den Rahmen für einen einzelnen Verstoß übersteigt, ohne die gesetzliche Obergrenze pro Verstoß zu verletzen.

Für Unternehmen bedeutet das eine wichtige Lehre: Je mehr unabhängige Pflichtverletzungen eine Aufsichtsbehörde in einem einzigen Sachverhalt identifiziert, desto höher kann die Gesamtsumme ausfallen, selbst wenn jede Einzelstrafe für sich genommen unterhalb der Höchstgrenze bleibt. Die BfDI nutzt dabei ihre Befugnisse aus Artikel 58 DSGVO, der Aufsichtsbehörden ausdrücklich erlaubt, Korrekturmaßnahmen und Bußgelder unabhängig voneinander für unterschiedliche Verstöße festzusetzen.

Vodafones Reaktion und die Zahlung an den Bund

Vodafone hat beide Bußgeldbescheide angenommen und die volle Summe von 45 Millionen Euro an den Bundeshaushalt überwiesen, statt den Rechtsweg zu beschreiten. Diese Entscheidung unterscheidet den Fall deutlich vom parallel laufenden Streit um das Deutsche-Wohnen-Bußgeld, das erst nach einer gerichtlichen Überprüfung deutlich reduziert wurde. Die BfDI kündigte zudem an, in Nachkontrollen zu prüfen, ob die von Vodafone zugesagten Korrekturmaßnahmen tatsächlich greifen. Das betrifft insbesondere die Authentifizierungsprozesse im MeinVodafone-Portal und an der Hotline sowie die vertragliche und technische Anbindung der Partnervertriebsagenturen.

Dass ein Unternehmen ein Bußgeld dieser Größenordnung ohne Widerspruch zahlt, kommt bei deutschen DSGVO-Verfahren nicht häufig vor. Es deutet darauf hin, dass Vodafone die Beweislage der BfDI als tragfähig einstufte und eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung, wie sie Deutsche Wohnen geführt hat, vermeiden wollte.

Die DSGVO-Bußgelder im Fall Vodafone im Überblick

VerstoßRechtsgrundlageBußgeldStatus
Unzureichende Sicherheit der Verarbeitung (eSIM-Zugriff über Portal und Hotline)Art. 32 Abs. 1 DSGVO30 Mio. €bezahlt, rechtskräftig
Mangelnde Kontrolle der PartnervertriebsagenturenArt. 28 Abs. 1 DSGVO15 Mio. €bezahlt, rechtskräftig
Gesamtsumme Vodafone GmbHArt. 32 + Art. 28 DSGVO45 Mio. €vollständig an den Bund gezahlt
Deutsche Wohnen SE (ursprünglich)Art. 83 DSGVOca. 14,5 Mio. €durch LG Berlin I auf 900.000 € reduziert
Gesetzlicher Referenzrahmen pro EinzelverstoßArt. 83 Abs. 5 DSGVO20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzesgilt als Obergrenze je Verstoß, nicht je Bescheid

Gegentrend aus Berlin: Gericht kürzt Deutsche-Wohnen-Bußgeld auf 900.000 Euro

Während die BfDI bei Vodafone auf volle Härte setzte, lieferte das Landgericht Berlin I im selben Jahr ein Urteil in die entgegengesetzte Richtung. Mit der Entscheidung PM 24/2026 reduzierten die Richter das DSGVO-Bußgeld gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen SE von ursprünglich rund 14,5 Millionen Euro auf nur noch 900.000 Euro, wie eine Analyse von HUFELD PartGmbB zu dem Fall darlegt. Ursprünglich hatte die Berliner Datenschutzbeauftragte das Bußgeld wegen unzulässig langer Speicherung von Mieterdaten verhängt. Das Gericht prüfte die Verhältnismäßigkeit der Strafe neu und kam zu einem deutlich geringeren Betrag.

Der Unterschied zwischen beiden Fällen liegt auch im Verfahren selbst. Vodafone akzeptierte die Entscheidung der BfDI direkt. Deutsche Wohnen dagegen klagte gegen das ursprüngliche Bußgeld und bekam vor Gericht recht, zumindest was die Höhe der Strafe betrifft. Für Unternehmen zeigt das: Ein hohes DSGVO-Bußgeld ist nicht automatisch endgültig, wenn die Berechnungsgrundlage der Aufsichtsbehörde angreifbar erscheint.

Warum Gerichte DSGVO-Bußgelder zunehmend auf den Prüfstand stellen

Der Fall Deutsche Wohnen ist kein Einzelfall mehr, sondern Teil eines Musters, das sich seit einigen Jahren in Deutschland abzeichnet. Aufsichtsbehörden berechnen Bußgelder oft nach Modellen, die den Umsatz des Unternehmens, die Schwere des Verstoßes und wiederholte Pflichtverletzungen gewichten. Gerichte prüfen diese Berechnung inzwischen genauer nach und verlangen eine nachvollziehbare Begründung, warum gerade diese Summe angemessen ist. Das führt zu einer gewissen Rechtsunsicherheit für beide Seiten: Unternehmen wissen bei einem Bußgeldbescheid nicht sicher, ob die Summe am Ende Bestand hat, und Aufsichtsbehörden müssen ihre Methodik immer wasserdichter dokumentieren.

Für die BfDI selbst dürfte der Vodafone-Fall deshalb auch als Testfall dienen. Da Vodafone nicht klagte, bleibt die rechtliche Konstruktion aus zwei getrennten Verstößen bislang unangefochten. Sollte ein anderes Unternehmen künftig gegen eine ähnlich aufgeteilte Bußgeldsumme vorgehen, würde sich zeigen, ob deutsche Gerichte diese Praxis genauso stützen wie im Fall Vodafone geschehen.

Historischer Kontext: Der DSGVO-Bußgeldrahmen seit 2018

Seit Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung EU-weit und hat deutschen Aufsichtsbehörden erstmals ein Bußgeldinstrument mit spürbarer Wirkung gegeben. Artikel 83 DSGVO legt zwei Stufen fest: Für weniger schwere Verstöße gilt eine Obergrenze von 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, für schwere Verstöße wie unzureichende Sicherheit der Verarbeitung oder fehlende Rechtsgrundlage die bereits erwähnten 20 Millionen Euro oder 4 Prozent. In den ersten Jahren nach Inkrafttreten verhängten deutsche Behörden überwiegend moderate Summen im niedrigen Millionenbereich. Der Fall Vodafone zeigt, wie die Behörden inzwischen bereit sind, auch bei etablierten Telekommunikationsanbietern mit komplexen, mehrkanaligen Sicherheitsarchitekturen konsequent durchzugreifen, wenn ein struktureller Mangel erkennbar ist.

Gleichzeitig zeigt der Fall Deutsche Wohnen, dass die Gerichte als Korrektiv wirken, sobald Unternehmen Bußgelder anfechten. Diese Gegenläufigkeit, verschärfte Behördenpraxis einerseits, verstärkte gerichtliche Kontrolle andererseits, prägt die DSGVO-Durchsetzung in Deutschland im Jahr 2026 stärker als in den Vorjahren.

Marktauswirkungen für die Telekommunikationsbranche

Für Telekommunikationsanbieter ist die Botschaft eindeutig: Authentifizierung über mehrere Kanäle hinweg muss als ein zusammenhängendes System betrachtet werden, nicht als Summe einzelner Sicherheitsmaßnahmen. Ein Kundenportal kann für sich genommen gut abgesichert sein und eine Hotline ebenfalls, trotzdem kann die Kombination beider Kanäle eine Lücke öffnen, die einzeln nicht sichtbar wird. Sicherheitsverantwortliche in der Branche dürften den Fall Vodafone als Anlass nehmen, ihre eigenen Multi-Channel-Prozesse zu überprüfen, besonders dort, wo Kunden eSIM-Profile, Rufnummernmitnahme oder SIM-Tausch beantragen können.

Auch die Kontrolle von Partnervertriebsagenturen rückt stärker in den Fokus. Viele Mobilfunkanbieter verkaufen einen erheblichen Teil ihrer Verträge über freie Handelspartner, die formal eigenständig arbeiten, aber Zugriff auf Kundendaten des Netzbetreibers erhalten. Das Bußgeld nach Artikel 28 DSGVO macht deutlich, dass Netzbetreiber diese Partner vertraglich und technisch so eng einbinden müssen, dass eine lückenlose Kontrolle möglich bleibt. Audits, Zugriffsprotokolle und regelmäßige Überprüfungen der Vertriebspartner dürften in der Branche an Bedeutung gewinnen. Ähnliche Kontrollprinzipien gelten inzwischen auch für Unternehmen, die KI-Chatbots im Kundenservice einsetzen, wo Data-Loss-Prevention-Maßnahmen für ChatGPT & Co verhindern sollen, dass sensible Kundendaten unkontrolliert abfließen.

Wettbewerbsvergleich: Datenschutzpraxis bei Telekom, O2 und 1&1

Der Fall Vodafone betrifft zunächst nur ein Unternehmen, doch die zugrunde liegende Schwäche, nämlich mehrkanalige Authentifizierung über Portal und Hotline sowie die Anbindung externer Vertriebspartner, ist in der deutschen Telekommunikationsbranche keine Vodafone-Besonderheit. Deutsche Telekom, O2 Telefónica und 1&1 betreiben ähnliche Vertriebsmodelle mit eigenen Kundenportalen, telefonischem Support und einem Netz aus Partneragenturen und Fachhändlern. Alle drei Anbieter dürften nach der BfDI-Entscheidung ihre eigenen Prozesse noch einmal durchleuchten, allein schon um einem vergleichbaren Verfahren zuvorzukommen.

Belastbare, öffentlich bestätigte Zahlen zu DSGVO-Bußgeldern gegen diese Wettbewerber liegen für den aktuellen Zeitraum nicht vor, weshalb sich an dieser Stelle kein direkter Zahlenvergleich ziehen lässt. Strukturell gilt aber: Je größer das Partnernetzwerk und je mehr parallele Authentifizierungskanäle ein Anbieter betreibt, desto höher das Risiko, dass Aufsichtsbehörden künftig genauer hinschauen. Der Vodafone-Fall dürfte damit branchenweit als Weckruf wirken, auch ohne dass bereits weitere Bußgelder gegen andere Netzbetreiber bekannt sind.

Breiteres Datenschutz-Umfeld: Chat Control, Signal und DNS-Sicherheit im Oktober 2026

Der Vodafone-Fall steht nicht isoliert da. Im selben Monat hat der EU-Rat die umstrittenen Interimsregeln zur sogenannten Chat-Control-Debatte formell bis 2028 verlängert, mit einer ausdrücklichen Ausnahme für Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste, wie WZ-IT in einer Analyse vom Oktober 2026 beschreibt. Für Unternehmen, die verschlüsselte Kommunikationslösungen einsetzen, bedeutet die Ausnahmeregelung vorerst Planungssicherheit, auch wenn die grundsätzliche Debatte um Chatkontrolle in Brüssel weiterläuft.

Parallel dazu hat die Messaging-App Signal im Oktober 2026 den Rollout ihrer Secure-Backups-Funktion über alle unterstützten Plattformen abgeschlossen, von Android und iOS bis Linux, macOS und Windows, wie BleepingComputer berichtet. Ergänzt wird das durch eine automatische Schlüsselverifizierung, die Signal auf seinem eigenen Blog vorgestellt hat und die Nutzern ohne manuellen Abgleich bestätigt, dass eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte Verbindung tatsächlich ungestört ist, siehe den Signal-Blog. Diese Entwicklungen laufen zwar technisch unabhängig vom DSGVO-Verfahren gegen Vodafone, zeigen aber denselben Trend: Datenschutz und Sicherheit rücken 2026 in Deutschland und der EU gleichzeitig auf regulatorischer und technischer Ebene stärker in den Mittelpunkt. Wer eigene Daten in KI-Diensten absichern will, findet dazu eine Anleitung zum Einrichten von ChatGPT-Datenschutzeinstellungen.

Privacy-Nachrichten im Oktober 2026 im Überblick

DatumAkteurEreignis
Anfang Oktober 2026Vodafone GmbH / BfDI45 Mio. € DSGVO-Bußgeld wegen eSIM-Sicherheitslücke und mangelnder Vertriebskontrolle
Juni 2026, bestätigt bis September 2026Deutsche Wohnen SE / LG Berlin IBußgeld von rund 14,5 Mio. € auf 900.000 € reduziert (Urteil PM 24/2026)
12. Oktober 2026Rat der Europäischen UnionInterimsregeln zur Chat-Kontrolle bis 2028 verlängert, Ausnahme für Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
13. Oktober 2026Signal FoundationVersion 8.30: Secure-Backups-Rollout auf allen unterstützten Plattformen abgeschlossen
Anfang Oktober 2026Signal FoundationEinführung der automatischen Schlüsselverifizierung für Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Prognosen: Wie sich die DSGVO-Durchsetzung 2027 entwickelt

Auf Basis der aktuellen Entwicklungen lassen sich mehrere Trends für die kommenden Monate ableiten. Diese Einschätzungen sind redaktionelle Analyse und keine bestätigten Fakten.

  • Weitere deutsche Aufsichtsbehörden dürften Multi-Channel-Authentifizierung bei Telekommunikations- und Fintech-Unternehmen gezielt prüfen, nachdem die BfDI mit dem Vodafone-Fall einen Präzedenzfall geschaffen hat.
  • Mehr Unternehmen könnten dem Beispiel von Deutsche Wohnen folgen und DSGVO-Bußgelder vor Gericht anfechten, sobald die Berechnungsmethodik der Behörde angreifbar erscheint.
  • Die BfDI und vergleichbare Landesbehörden werden ihre Bußgeldbescheide voraussichtlich noch stärker in einzelne, separat begründete Verstöße aufteilen, um höhere Gesamtsummen rechtssicher zu begründen.
  • Spezifische technische Vorgaben für eSIM-Sicherheit, etwa verpflichtende zusätzliche Verifizierungsschritte bei eSIM-Übertragungen, erscheinen als nächster regulatorischer Schritt plausibel.
  • Die Ausnahme für Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste in den EU-Interimsregeln zur Chat-Kontrolle dürfte als Vorlage für künftige deutsche Umsetzungsdebatten dienen, in denen Verschlüsselung und Strafverfolgung gegeneinander abgewogen werden.

Was Verbraucher und Unternehmen jetzt tun sollten

Für Vodafone-Kunden ändert sich durch das Bußgeld zunächst nichts automatisch an ihrem Vertrag. Wer in den vergangenen Monaten eine eSIM bei Vodafone eingerichtet oder einen SIM-Wechsel über das MeinVodafone-Portal oder die Hotline beantragt hat, sollte sicherheitshalber die eigenen Kontoeinstellungen prüfen und ungewöhnliche Aktivitäten im Kundenkonto im Blick behalten. Eine zusätzliche Absicherung durch eine starke, einzigartige Zugangsdaten-Kombination, idealerweise verwaltet über einen Passwort-Manager, und, wo verfügbar, durch Zwei-Faktor-Authentifizierung oder Passkeys schadet in jedem Fall nicht.

Für Unternehmen, insbesondere in der Telekommunikations- und Vertriebsbranche, liefert der Fall eine klare Checkliste: Authentifizierungswege über verschiedene Kanäle gemeinsam bewerten statt isoliert, externe Vertriebspartner vertraglich und technisch eng kontrollieren, und Dokumentation der eigenen Sicherheitsmaßnahmen so aufbauen, dass sie im Zweifel vor einer Aufsichtsbehörde Bestand hat. Wer das vernachlässigt, riskiert nicht nur ein einzelnes Bußgeld, sondern, wie der Fall Vodafone zeigt, mehrere parallel verhängte Strafen, die sich am Ende zu einer deutlich höheren Gesamtsumme addieren.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das DSGVO-Bußgeld gegen Vodafone genau?
Die BfDI hat insgesamt 45 Millionen Euro verhängt, aufgeteilt in 30 Millionen Euro wegen unsicherer Verarbeitung nach Artikel 32 Absatz 1 DSGVO und 15 Millionen Euro wegen mangelnder Kontrolle der Partnervertriebsagenturen nach Artikel 28 Absatz 1 DSGVO.

Was genau war die Sicherheitslücke bei Vodafone?
Die Kombination aus dem Kundenportal MeinVodafone und der telefonischen Hotline ermöglichte es unbefugten Dritten, an eSIM-Profile von Kunden zu gelangen, obwohl beide Kanäle einzeln betrachtet als abgesichert galten.

Warum liegt das Bußgeld über der üblichen DSGVO-Obergrenze von 20 Millionen Euro?
Die gesetzliche Obergrenze von 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes gilt pro einzelnem Verstoß. Die BfDI wertete den Fall Vodafone als zwei getrennte Verstöße, weshalb sich die Summe addiert, ohne die Obergrenze je Einzelverstoß zu überschreiten.

Hat Vodafone gegen das Bußgeld geklagt?
Nein. Vodafone hat beide Bescheide akzeptiert und die volle Summe von 45 Millionen Euro bereits an den Bundeshaushalt gezahlt.

Was hat der Fall Deutsche Wohnen mit dem Vodafone-Bußgeld zu tun?
Beide Fälle betreffen DSGVO-Bußgelder in Deutschland, zeigen aber gegensätzliche Entwicklungen. Während Vodafone ein hohes Bußgeld ohne Widerspruch zahlte, kürzte das Landgericht Berlin I das DSGVO-Bußgeld gegen Deutsche Wohnen von rund 14,5 Millionen Euro auf 900.000 Euro, nachdem das Unternehmen gegen die ursprüngliche Entscheidung geklagt hatte.

Was sollten Vodafone-Kunden jetzt tun?
Konkrete Kundendaten wurden nach aktuellem Stand nicht in großem Umfang öffentlich als kompromittiert bestätigt. Betroffene sollten dennoch ihre Kontoeinstellungen im MeinVodafone-Portal prüfen, auf ungewöhnliche eSIM- oder SIM-Wechsel-Anfragen achten, wo möglich Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren und regelmäßig über Dienste wie Have I Been Pwned oder Mozilla Monitor prüfen, ob die eigene E-Mail-Adresse in einem bekannten Datenleck auftaucht.

Gilt die DSGVO-Bußgeldpraxis der BfDI auch für andere Mobilfunkanbieter?
Ja, grundsätzlich gelten dieselben Vorschriften aus Artikel 28 und Artikel 32 DSGVO für alle Mobilfunkanbieter in Deutschland. Öffentlich bestätigte, vergleichbare Bußgelder gegen andere große Anbieter wie Deutsche Telekom, O2 Telefónica oder 1&1 liegen für den aktuellen Zeitraum nicht vor.

Was bedeutet die Verlängerung der EU-Chat-Control-Interimsregeln für Datenschutz in Deutschland?
Der Rat der Europäischen Union hat die Interimsregeln im Oktober 2026 bis 2028 verlängert und dabei eine Ausnahme für Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste festgeschrieben. Das betrifft primär die Kommunikationsüberwachung und steht rechtlich getrennt vom DSGVO-Bußgeldverfahren gegen Vodafone, zeigt aber den gleichen regulatorischen Trend hin zu mehr Datenschutzaufsicht in Deutschland und der EU.