Nintendo und Sony stehen wegen ihrer Reaktion auf die inzwischen für illegal erklärten US-Zölle der Trump-Regierung vor Gericht. Der Vorwurf: Beide Konzerne hätten die Zollkosten 2025 an ihre Kundschaft weitergereicht – und kassieren nun ein zweites Mal, weil ihnen die US-Regierung genau diese Zölle zurückerstattet. Am 21. Juli 2026 beantragte Nintendo die Abweisung der gegen den Konzern laufenden Sammelklage, einen Tag später brach die Nintendo-Aktie in Tokio um 4 % ein.

Für Käuferinnen und Käufer von Switch 2, Joy-Con 2 und PlayStation 5 geht es dabei nicht nur um Prinzipien. Die Nintendo Klage und das parallele Verfahren gegen Sony drehen sich um Preiserhöhungen, die 2025 unter Verweis auf die Zölle eingeführt wurden – und um die Frage, wem das Geld gehört, wenn diese Zölle im Nachhinein für rechtswidrig erklärt werden. Dieser Artikel ordnet die Fakten, Zahlen und rechtlichen Argumente beider Verfahren ein.

Die Vorwürfe im Überblick: doppelt kassiert bei US-Zöllen?

Im Kern drehen sich beide Verfahren um denselben Mechanismus. Zwischen 2025 und 2026 erhöhten Nintendo und Sony die Preise mehrerer Hardware- und Zubehörprodukte in den USA und begründeten dies unter anderem mit den damals geltenden Importzöllen der Trump-Regierung. Als der US Supreme Court diese Zölle im Februar 2026 für rechtswidrig erklärte, richtete die US-Regierung ein milliardenschweres Erstattungsprogramm für Importeure ein – darunter auch Nintendo und Sony, die die Zölle ursprünglich selbst gezahlt hatten.

Die klagenden Verbraucher argumentieren, dass ihnen ein Anteil dieser Rückerstattung zusteht, weil sie die Zollkosten über die höheren Verkaufspreise faktisch vorgestreckt hatten. Behalten Nintendo und Sony die staatliche Erstattung vollständig ein, kassieren sie nach Ansicht der Kläger zweimal für dieselben Kosten: einmal von der eigenen Kundschaft, einmal vom Staat. In der US-Berichterstattung hat sich dafür der Begriff „double recovery” beziehungsweise „double-dipping” durchgesetzt.

Der Hintergrund: Trump-Zölle, das Urteil des Supreme Court und die Folgen

Die US-Regierung unter Donald Trump verhängte ab April 2025 breite Importzölle auf Basis des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA), eines Gesetzes, das dem Präsidenten in wirtschaftlichen Notlagen weitreichende Befugnisse einräumt. Elektronikkonzerne wie Nintendo und Sony, die ihre Hardware überwiegend in Asien fertigen und in die USA importieren, waren unmittelbar betroffen.

Wie die Zoll-Rückerstattung überhaupt zustande kam

Am 20. Februar 2026 entschied der Supreme Court, dass die Trump-Regierung mit den IEEPA-Zöllen ihre Befugnisse überschritten hatte – die Zölle wurden für unrechtmäßig erklärt. In der Folge legte die US-Regierung ein Erstattungsprogramm im Volumen von 166 Milliarden US-Dollar für rund 300.000 Importeure quer durch alle Branchen auf, nicht nur für Gaming-Unternehmen. Nintendo reichte bereits am 6. März 2026 eine eigene Klage gegen die US-Regierung ein, um die gezahlten Zölle samt Zinsen zurückzufordern – lange bevor die eigentliche Verbraucherklage gegen den Konzern überhaupt eingereicht wurde.

Zeitleiste: vom Zoll-Schock bis zur Sammelklage

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Stationen zusammen, von den ersten Preiserhöhungen 2025 bis zum aktuellen Verfahrensstand im Juli 2026.

DatumEreignis
April 2025US-Regierung verhängt IEEPA-Zölle; Nintendo erhöht Preise für Joy-Con 2 und weiteres Switch-Zubehör
August 2025Sony erhöht PS5, PS5 Digital und PS5 Pro um je 50 $ unter Verweis auf das „herausfordernde Wirtschaftsumfeld”
20. Februar 2026Supreme Court erklärt die IEEPA-Zölle für rechtswidrig
6. März 2026Nintendo verklagt die US-Regierung auf Rückerstattung der gezahlten Zölle
Ende April 2026Verbraucher Gregory Hoffert und Prashant Sharan reichen Sammelklage Hoffert et al. v. Nintendo ein
6. Mai 2026Verbraucher Amorey Walker und Bryce Foster-Quarles verklagen Sony in Walker et al. v. Sony Interactive Entertainment
21. Juli 2026Nintendo beantragt Abweisung der Klage bzw. Zwangsschlichtung per Schiedsverfahren
22. Juli 2026Nintendo-Aktie fällt in Tokio um 4 %
3. August 2026Erste Verfahrenskonferenz im Fall Walker v. Sony angesetzt

Hoffert v. Nintendo: die Klage im Detail

Die Nintendo-Klage wurde Ende April 2026 vor einem Gericht im US-Bundesstaat Washington eingereicht, wo Nintendo of America seinen Sitz hat. Kläger sind die Verbraucher Gregory Hoffert und Prashant Sharan, die im Namen aller Käufer preiserhöhter Switch-2-Produkte zwischen Februar 2025 und Februar 2026 auftreten wollen. Der zentrale Rechtsvorwurf lautet auf ungerechtfertigte Bereicherung: Nintendo werde „dieselben Zollzahlungen zweimal vereinnahmen – einmal von Verbrauchern über höhere Preise, ein zweites Mal vom Bund über Zollrückerstattungen samt Zinsen”, wie es in der Klageschrift sinngemäß heißt.

Betroffen sind laut Klage vor allem Zubehörprodukte: Das Joy-Con-2-Controllerpaar stieg von 89,99 $ auf 95 $, ein Aufschlag von rund 6 %. Weiteres Switch-2-Zubehör verteuerte sich um 5 bis 10 $, während ältere Switch-Modelle der ersten Generation zwischen 30 und 50 $ teurer wurden. Die Switch-2-Konsole selbst hielt Nintendo trotz der Zölle zunächst preisstabil.

Walker v. Sony: fast dasselbe Muster, ein anderes Gericht

Nur wenige Tage später, am 6. Mai 2026, folgte die praktisch identische Klage gegen Sony: Walker et al. v. Sony Interactive Entertainment, eingereicht vor einem Bundesgericht im Nord-Distrikt Kaliforniens durch die Kläger Amorey Walker und Bryce Foster-Quarles. Die US-Presse bezeichnete auch dieses Verfahren als Vorwurf eines „double recovery windfall” – eines unrechtmäßigen doppelten Gewinns durch dieselbe Zollzahlung.

Die Sony-Klage deckt einen landesweiten Käuferkreis für den Zeitraum ab dem 1. August 2025 ab – exakt dem Monat, in dem Sony PS5, PS5 Digital und PS5 Pro um jeweils 50 $ verteuerte. Für den 3. August 2026 ist die erste Verfahrenskonferenz angesetzt; ein Termin für eine mögliche Anhörung zu einem Abweisungsantrag existiert bislang nicht, da Sony – anders als Nintendo – noch keinen entsprechenden Antrag gestellt hat. Das Sony-Verfahren liegt damit prozessual rund zwei Monate hinter dem Nintendo-Fall zurück.

Nintendos Antrag auf Abweisung: die Kernargumente

Am 21. Juli 2026 reichte Nintendo einen Antrag ein, die Klage entweder vollständig abzuweisen oder die Kläger auf ein privates Schiedsverfahren gemäß den eigenen Nutzungsbedingungen zu verweisen. Die Argumentation stützt sich auf mehrere Punkte: Käufer hätten exakt das erhalten, wofür sie bezahlt hätten, rückwirkende Preisanpassungen auf bereits abgeschlossene Transaktionen seien im Handelsrecht unüblich, und Nintendo habe ohnehin nur „maßvolle und selektive” Preisanpassungen vorgenommen, die neben den Zöllen auch durch gestiegene Speicher-, Arbeits- und Logistikkosten begründet gewesen seien.

„Die Kläger erhielten exakt das, was sie sich ausgehandelt und bezahlt hatten: eine Konsole, ein Spiel oder Zubehör zu einem Preis, dem beide Parteien zugestimmt hatten.”

Nintendo, Antrag auf Abweisung vom 21. Juli 2026 – Forbes

Ergänzend argumentiert Nintendo, unzufriedene Käufer hätten schlicht auf den Kauf verzichten oder zu einem Konkurrenzprodukt greifen können – ein in solchen Verfahren gängiges, aber juristisch umstrittenes Argument. Ob ein Gericht die Schiedsklausel in Nintendos Nutzungsbedingungen als bindend anerkennt, dürfte für den weiteren Verlauf der Nintendo Klage entscheidend sein: Landet der Fall in einem privaten Schiedsverfahren, verschwindet er weitgehend aus der öffentlichen Berichterstattung, ohne dass sich am finanziellen Risiko für Nintendo etwas ändert.

Reaktion der Börse: Nintendo-Aktie verliert 4 Prozent

Am 22. Juli 2026, dem Handelstag nach Bekanntwerden des Abweisungsantrags, verlor die Nintendo-Aktie an der Tokioter Börse rund 4 % an Wert. Ein direkter, ausschließlicher Kausalzusammenhang lässt sich an einem einzelnen Handelstag nie beweisen – doch der Zeitpunkt fällt auffällig mit der Medienwelle rund um Nintendos Verteidigungsstrategie zusammen. Zu einer vergleichbaren Kursreaktion bei Sony liegt bislang keine bestätigte Berichterstattung vor, was mit dem früheren Verfahrensstadium der Sony-Klage zusammenhängen dürfte: Ohne eigenen Abweisungsantrag fehlt bislang ein vergleichbarer Nachrichtenauslöser.

Für Anleger ist die Kursbewegung ein Hinweis darauf, dass der Markt rechtliches Prozessrisiko und mögliche Rückstellungen ernst nimmt – auch wenn die in der Klage strittigen Beträge im Vergleich zu Nintendos Gesamtumsatz überschaubar bleiben. Relevanter dürfte langfristig das Präzedenzrisiko sein: Ein Urteil gegen Nintendo könnte Signalwirkung für Dutzende weiterer Branchen mit ähnlichen Zollrückerstattungsfällen entfalten.

Wie stark die Preise tatsächlich stiegen

Um die finanzielle Dimension der Klagen einzuordnen, lohnt ein genauer Blick auf die tatsächlichen Preisaufschläge, die beide Unternehmen 2025 vorgenommen haben.

Nintendo Switch 2 und Zubehör

Die Switch-2-Konsole selbst blieb preislich stabil. Bei Zubehör und älteren Modellen griff Nintendo jedoch spürbar zu: Das Joy-Con-2-Paar verteuerte sich von 89,99 $ auf 95 $, weiteres Zubehör um 5 bis 10 $, ältere Switch-Konsolen um 30 bis 50 $.

PlayStation 5 in drei Varianten

Sony ging beim eigentlichen Konsolenpreis deutlich weiter als Nintendo. Zwischen August 2025 und April 2026 erhöhte sich der Preis der Disc-Version von 499,99 $ auf 649,99 $ (+150 $), die Digital-Version von 449,99 $ auf 599,99 $ (+150 $) und die PS5 Pro von 699,99 $ auf 899,99 $ (+200 $) – jeweils über zwei separate Erhöhungsrunden gestreckt.

ProduktPreis vor den ErhöhungenPreis Stand Juli 2026Aufschlag gesamt
Joy-Con 2 (Paar)89,99 $95,00 $≈ 6 %
Switch (Modelle der 1. Generation)variiert+30 bis 50 $bis zu ≈ 15–20 %
PS5 (Disc)499,99 $649,99 $+150 $ (30 %)
PS5 Digital449,99 $599,99 $+150 $ (33 %)
PS5 Pro699,99 $899,99 $+200 $ (29 %)

Auffällig: Sonys prozentuale Aufschläge fallen über alle drei PS5-Varianten hinweg deutlich höher aus als Nintendos Zubehör-Erhöhungen. Das dürfte mitentscheidend dafür sein, warum die Sony-Klage einen längeren Zeitraum (ab 1. August 2025) und einen breiteren Produktkreis abdeckt als die enger gefasste Nintendo-Klage.

Der Doppelkassier-Vorwurf: was Verbraucherschützer daraus lesen

Die rechnerische Grundlage des „double recovery”-Vorwurfs lässt sich vereinfacht nachvollziehen: Wurde ein Zoll ursprünglich vollständig über den Verkaufspreis an Kunden weitergegeben, sollte eine spätere Rückerstattung dieses Zolls – so die Argumentation der Kläger – ebenfalls anteilig an diese Kunden zurückfließen. Behält der Hersteller die volle Erstattung ein, obwohl er die ursprüngliche Belastung gar nicht mehr selbst trägt, entsteht rechnerisch ein doppelter Vorteil.

Das folgende, bewusst vereinfachte Rechenbeispiel veranschaulicht die Logik hinter dem Vorwurf – es stammt nicht aus den Gerichtsunterlagen, sondern dient nur der Illustration des Prinzips:

// Illustratives Rechenbeispiel, KEINE offizielle Gerichtsangabe
function doppelterVorteil(zollkostenProEinheit, verkaufsPreisAufschlag, erstattungProEinheit) {
  // Wenn der Aufschlag die Zollkosten bereits deckte,
  // ist jede zusätzliche staatliche Erstattung ein Zusatzgewinn
  const bereitsUeberKundenGedeckt = Math.min(verkaufsPreisAufschlag, zollkostenProEinheit);
  const zusatzgewinnProEinheit = erstattungProEinheit - (zollkostenProEinheit - bereitsUeberKundenGedeckt);
  return zusatzgewinnProEinheit; // > 0 entspräche dem behaupteten "double recovery"
}

// Beispiel: Joy-Con 2, rein illustrativ mit gerundeten Zahlen
console.log(doppelterVorteil(5, 5, 5)); // ergibt 5 -> voller Zusatzgewinn laut Klagelogik

Nintendo und Sony bestreiten diese Rechnung nicht direkt, sondern greifen die Prämisse an: Beide Konzerne betonen, die Preiserhöhungen seien nur teilweise zollbedingt gewesen und hätten die tatsächlichen Zollkosten ohnehin nicht vollständig gedeckt. Ob diese Gegendarstellung vor Gericht Bestand hat, ist bislang offen – ein Urteil zur Sachfrage steht noch aus.

Nicht nur Gaming: Ford, Costco, FedEx und UPS im selben Sturm

Nintendo und Sony sind bei Weitem nicht die einzigen Unternehmen, die sich nach der Supreme-Court-Entscheidung mit der Zollrückerstattungs-Frage auseinandersetzen müssen. Der Autohersteller Ford sieht sich in Michigan mit einer nahezu identischen Sammelklage konfrontiert und rechnet nach Medienberichten mit Zollrückerstattungen von etwa 1,3 Milliarden US-Dollar – auch Ford lehnte bislang eine Weitergabe an Kunden ab.

Anders positionieren sich drei große Namen aus Handel und Logistik: Costco kündigte an, Rückerstattungen in Form künftig niedrigerer Preise an Kunden weiterzugeben. FedEx und UPS gehen noch direkter vor und erstatten Zollkosten unmittelbar an Versender beziehungsweise Kunden zurück. Diese Unterschiede zeigen: Der Umgang mit der Zollrückerstattung ist keine rechtliche Pflicht, sondern eine unternehmerische Entscheidung – mit entsprechend unterschiedlichem Reputationsrisiko.

UnternehmenUmgang mit ZollrückerstattungRechtlicher Status
NintendoEinbehalten, Abweisungsantrag gestelltSammelklage seit April 2026, Antrag auf Abweisung anhängig
SonyEinbehalten, bislang kein AntragSammelklage seit Mai 2026, Verfahrenskonferenz 3. August 2026
FordEinbehalten (~1,3 Mrd. $ erwartet)Sammelklage in Michigan anhängig
CostcoWeitergabe über künftig niedrigere PreiseKeine bekannte Klage
FedEx / UPSDirekte Rückerstattung an KundenKeine bekannte Klage

Rechtlicher Vergleich: warum US-Schiedsklauseln anders wirken als in Deutschland

Ein zentraler Baustein von Nintendos Verteidigungsstrategie – der Verweis auf die Schiedsklausel in den eigenen Nutzungsbedingungen – funktioniert in den USA deutlich zuverlässiger als er es unter deutschem oder europäischem Recht täte. Der US Federal Arbitration Act stärkt seit Jahrzehnten die Durchsetzbarkeit vorformulierter Schiedsklauseln in Verbraucherverträgen und erschwert es Klägern erheblich, Sammelklagen vor ordentlichen Gerichten überhaupt zuzulassen.

In Deutschland wäre eine vergleichbare, einseitig auferlegte Schiedsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern nach § 307 BGB in aller Regel unwirksam. Kollektiver Rechtsschutz läuft hierzulande stattdessen über die seit dem 13. Oktober 2023 geltende Abhilfeklage nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG), mit dem Deutschland die EU-Verbandsklagerichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/1828) umgesetzt hat. Klageberechtigt sind qualifizierte Einrichtungen wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv); einzelne Verbraucher können sich per Opt-in-Erklärung anschließen, ohne selbst klagen zu müssen.

Was das für Käufer in Deutschland und der EU bedeutet

Rechtlich betreffen beide Verfahren ausschließlich US-Käufer: Die IEEPA-Zölle galten nur für Importe in die USA, und weder die Nintendo- noch die Sony-Klage sieht eine europäische Klägergruppe vor. Wer eine Switch 2 oder PS5 in Deutschland oder einem anderen EU-Land gekauft hat, ist von den konkreten Rückerstattungsforderungen dieser beiden Verfahren nicht erfasst.

Trotzdem lohnt der Blick über den Atlantik aus zwei Gründen. Erstens zeigen beide Verfahren exemplarisch, wie Nintendo und Sony auf gestiegene Kosten reagieren – ein Muster, das sich in der Vergangenheit auch auf europäische Preisgestaltung ausgewirkt hat, etwa bei der PS-Plus-Preiserhöhung oder der Debatte um den Wechselakku der Switch 2 für den EU-Markt. Zweitens ist der juristische Vergleich selbst lehrreich: Während US-Verbraucher auf Sammelklagen und deren Zulässigkeit vor Gericht angewiesen sind, hätte ein vergleichbarer Fall in Deutschland über die Abhilfeklage einen strukturell anderen, für Einzelpersonen risikoärmeren Weg.

Historischer Kontext: Konsolenpreise und Handelsstreitigkeiten seit 2018

Handelskonflikte und ihre Folgen für Konsolenpreise sind kein neues Phänomen. Bereits während der ersten Handelsauseinandersetzungen der USA mit China ab 2018 warnten Nintendo, Sony und Microsoft gemeinsam in einer Eingabe an die US-Handelsbehörde vor den Folgen möglicher Zölle auf Spielkonsolen für die eigene Preisgestaltung. Die aktuelle Situation unterscheidet sich davon in einem entscheidenden Punkt: Diesmal wurden die Zölle nachträglich gerichtlich für unrechtmäßig erklärt, was eine völlig neue Konstellation schafft – die Frage, wem eine nachträgliche Erstattung gehört, gab es 2018 schlicht nicht.

Die aktuellen Verfahren reihen sich zudem in eine wachsende Zahl von Verbraucher- und Kartellklagen gegen große Plattformbetreiber der Spielebranche ein, darunter die laufende Steam-Kartellklage gegen Valve und die Klage gegen den PlayStation Store. Anders als bei diesen Verfahren geht es bei der Zollklage jedoch nicht um Marktmacht oder Plattformgebühren, sondern um eine sehr konkrete, bezifferbare Geldsumme aus einem einmaligen politischen Ereignis.

Wettbewerbsvergleich: wie Nintendo und Sony ihre Verteidigung unterschiedlich steuern

Nintendo und Sony verfolgen bislang erkennbar unterschiedliche Taktiken. Nintendo ist offensiv vorgegangen: Der Konzern verklagte die US-Regierung bereits im März 2026 aktiv auf Rückerstattung, noch bevor die eigene Verbraucherklage überhaupt eingereicht war, und legte im Juli 2026 einen detailliert begründeten Abweisungsantrag samt Schiedsklausel-Verweis vor. Diese Reihenfolge lässt sich als Versuch lesen, die Deutungshoheit über die eigene Kostenstruktur frühzeitig zu behalten.

Sony agiert bislang zurückhaltender und öffentlich weniger sichtbar. Ob das an einer bewussten Strategie liegt oder schlicht am jüngeren Verfahrensstand – die Sony-Klage ist gut einen Monat später eingereicht worden und hat die Verfahrenskonferenz vom 3. August 2026 noch vor sich –, lässt sich von außen nicht sicher beurteilen. Fest steht: Sonys prozentual höhere PS5-Preisaufschläge (bis zu 33 %) bedeuten ein größeres finanzielles Gesamtrisiko als Nintendos enger gefasste Zubehör-Erhöhungen, selbst wenn Sony verfahrensrechtlich noch nicht nachgezogen hat.

Prognosen: wie es mit den Klagen weitergehen könnte

Auf Basis des aktuellen Verfahrensstands lassen sich mehrere vorsichtige Einschätzungen für die kommenden Monate treffen:

  • Gerichtsentscheidung bei Nintendo zuerst: Da Nintendos Abweisungsantrag bereits vorliegt, dürfte hier vor einer Entscheidung im Sony-Verfahren ein erster Gerichtsbeschluss fallen – ein Termin ist bislang jedoch nicht bekannt.
  • Sony dürfte nachziehen: Ein eigener Abweisungs- oder Schiedsantrag von Sony erscheint nach der Verfahrenskonferenz vom 3. August 2026 wahrscheinlich, sollte sich Nintendos Strategie als erfolgversprechend erweisen.
  • Weitere Branchen könnten folgen: Da bislang nur Costco, FedEx und UPS öffentlich eine Weitergabe der Rückerstattungen zugesagt haben, ist mit zusätzlichen Verbraucherklagen gegen andere große Importeure zu rechnen.
  • Keine direkten Auswirkungen auf EU-Preise: Unabhängig vom Verfahrensausgang ist keine unmittelbare Änderung der Switch-2- oder PS5-Preise in Deutschland zu erwarten, da die zugrunde liegenden Zölle nie für die EU galten.
  • Vergleich wahrscheinlicher als Grundsatzurteil: Angesichts der im Vergleich zum Gesamtumsatz überschaubaren Streitsummen und des hohen Prozessrisikos für beide Seiten ist ein außergerichtlicher Vergleich ein realistisches Szenario, ähnlich wie bereits bei anderen 2026 beigelegten Verbraucherklagen in der Gaming-Branche.

Häufig gestellte Fragen

Was wird Nintendo und Sony konkret vorgeworfen?

Beide Konzerne sollen Zollkosten 2025 über höhere Verkaufspreise an Kunden weitergegeben und zugleich die vom Staat erhaltene Zollrückerstattung vollständig einbehalten haben, statt sie anteilig an Käufer zurückzugeben. Kläger sprechen von einem unrechtmäßigen doppelten Vorteil („double recovery”).

Was ist die rechtliche Grundlage der Nintendo Klage?

Die Klage Hoffert et al. v. Nintendo stützt sich auf das Konzept der ungerechtfertigten Bereicherung nach US-Zivilrecht: Ein Unternehmen soll nicht doppelt für dieselben Kosten entschädigt werden dürfen.

Wie hoch könnten Rückerstattungen für einzelne Käufer ausfallen?

Öffentlich bezifferte Nintendo oder Sony bislang keine möglichen Erstattungssummen pro Käufer. Anhaltspunkte liefern nur die ursprünglichen Preisaufschläge selbst – etwa 5 $ beim Joy-Con-2-Paar oder bis zu 200 $ bei der PS5 Pro –, die als Obergrenze einer denkbaren anteiligen Rückzahlung gelten könnten.

Betrifft die Zoll-Klage auch Käufer in Deutschland oder der EU?

Nein. Beide Klagen sind auf US-Käufer beschränkt, da die zugrunde liegenden IEEPA-Zölle ausschließlich für Importe in die USA galten. Für Käufe in Deutschland oder der EU ergeben sich aus diesen Verfahren keine direkten Ansprüche.

Was hat der Supreme Court genau entschieden?

Am 20. Februar 2026 urteilte der Supreme Court, dass die Trump-Regierung mit den auf das IEEPA gestützten Importzöllen ihre gesetzlichen Befugnisse überschritten hatte. Die Zölle wurden für unrechtmäßig erklärt, was ein Erstattungsprogramm für betroffene Importeure auslöste.

Warum will Nintendo die Klage per Schiedsverfahren statt vor Gericht klären?

Nintendos Nutzungsbedingungen enthalten eine Schiedsklausel, die Streitigkeiten grundsätzlich einem privaten Schiedsverfahren statt einem öffentlichen Gerichtsprozess zuweist. Ein erfolgreicher Verweis darauf würde die öffentliche Sichtbarkeit des Falls stark reduzieren, ohne das finanzielle Risiko für Nintendo zu verändern.

Sind noch weitere Unternehmen von ähnlichen Klagen betroffen?

Ja. Der Autohersteller Ford sieht sich einer nahezu identischen Sammelklage in Michigan gegenüber und rechnet mit rund 1,3 Milliarden US-Dollar an Zollrückerstattungen. Costco, FedEx und UPS haben dagegen bereits angekündigt, Rückerstattungen an Kunden weiterzugeben. Auch Sony selbst betont in seiner öffentlichen Reaktion, die Vorwürfe seien unbegründet.

Wann ist mit einer Gerichtsentscheidung zu rechnen?

Ein konkreter Termin steht bislang nicht fest. Bis zum 24. Juli 2026 hatte das Gericht im Fall Nintendo weder über den Abweisungsantrag entschieden noch eine Anhörung terminiert. Im Fall Sony folgt am 3. August 2026 zunächst nur die erste Verfahrenskonferenz.